Was ist die Ökodesign-Richtlinie?
Im Jahr 2005 beschloss die Europäische Union die Energy-using Products Directive (2005/32/EG), um so die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten zu erhöhen. Das nachfolgende Gesetz (2009/125/EG) Energy-related Products Directive (ErP) wurde seither Ökodesign ErP-Richtlinie genannt.
Es handelt sich hierbei um eine Rahmenrichtlinie, die erstmals gesellschaftspolitische Ziele für Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit zur Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, also von Haushalts- und Industrieprodukten, formulierte. Sie regelt den Prozess für Durchführungsverordnungen, die künftig entlang der technischen Entwicklung für einzelne Produktgruppen erarbeitet und von der EU erlassen werden. Eine der ersten Rahmenverordnungen war im Jahr 2010 die Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel, 2010/30/EU), die zuletzt 2017 novelliert wurde.
Die Ökodesign-Richtlinie und ihre Verordnungen betreffen alle Produktgruppen,
- die energieverbrauchsrelevant sind,
- ein ausreichendes Marktvolumen haben und
- über ein signifikantes Einsparpotenzial verfügen.
Hierzu gehören beispielsweise elektrische Zahnbürsten, Wäschetrockner, mobile Lüftungsanlagen, Heizung, Verbrennungs- und Elektromotoren, Drucker und TV- sowie Handy-Displays.
Die Vorgaben werden fortlaufend angepasst, um aktuelle technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Zuständig für die Weiterentwicklung der Verordnungen ist die Generaldirektion Energie und Growth der EU (ENER) und für die technische Vorbereitung das European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC).
CENELEC erarbeitet zudem EU-weit harmonisierte Normen für die technische Standardisierung in den Mitgliedsstaaten. Dadurch bleiben die Verordnungen ausreichend ambitioniert und fordern von den Herstellern, ihre Produkte mit den aktuellen technischen Komponenten auszustatten und auf diese Weise immer energieeffizienter zu gestalten.