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04.10.2021 Fachinformation

Ökodesign-Richtlinie verpflichtet Hersteller zu mehr Ressourceneffizienz und zum Recht auf Reparatur

Das bunte Label mit den Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte wird von Verbraucher*innen leicht verstanden. Seit 2005 sorgt eine EU-Rahmenrichtlinie, die vielen als Ökodesign-Richtlinie geläufig ist, systematisch für die Erhöhung von Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit. Sie legt die Grundlage für zahlreiche Durchführungsverordnungen.

Expertinnen und Experten bei DKE engagieren sich auf europäischer Ebene und leisten einen wertvollen Beitrag für die regelmäßige Überarbeitung der Haushaltsgeräte-Verordnungen.

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Frank Steinmüller
Zuständiges Gremium

Was ist die Ökodesign-Richtlinie?

Im Jahr 2005 beschloss die Europäische Union die Energy-using Products Directive (2005/32/EG), um so die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten zu erhöhen. Das nachfolgende Gesetz (2009/125/EG) Energy-related Products Directive (ErP) wurde seither Ökodesign ErP-Richtlinie genannt.

Es handelt sich hierbei um eine Rahmenrichtlinie, die erstmals gesellschaftspolitische Ziele für Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit zur Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, also von Haushalts- und Industrieprodukten, formulierte. Sie regelt den Prozess für Durchführungsverordnungen, die künftig entlang der technischen Entwicklung für einzelne Produktgruppen erarbeitet und von der EU erlassen werden. Eine der ersten Rahmenverordnungen war im Jahr 2010 die Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel, 2010/30/EU), die zuletzt 2017 novelliert wurde.

Die Ökodesign-Richtlinie und ihre Verordnungen betreffen alle Produktgruppen,

  • die energieverbrauchsrelevant sind,
  • ein ausreichendes Marktvolumen haben und
  • über ein signifikantes Einsparpotenzial verfügen.

Hierzu gehören beispielsweise elektrische Zahnbürsten, Wäschetrockner, mobile Lüftungsanlagen, Heizung, Verbrennungs- und Elektromotoren, Drucker und TV- sowie Handy-Displays.

Die Vorgaben werden fortlaufend angepasst, um aktuelle technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Zuständig für die Weiterentwicklung der Verordnungen ist die Generaldirektion Energie und Growth der EU (ENER) und für die technische Vorbereitung das European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC).

CENELEC erarbeitet zudem EU-weit harmonisierte Normen für die technische Standardisierung in den Mitgliedsstaaten. Dadurch bleiben die Verordnungen ausreichend ambitioniert und fordern von den Herstellern, ihre Produkte mit den aktuellen technischen Komponenten auszustatten und auf diese Weise immer energieeffizienter zu gestalten.


Bearbeitungsstand von Normen unter europäischen Richtlinien

Harmonisierte Normen

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Harmonisierte Normen – Europäischer Rechtsrahmen

Harmonisierte Normen stellen durch besondere Merkmale eine gesonderte Form europäischer Normen dar. Das wesentliche Ziel harmonisierter Normen ist es, den europäischen Binnenmarkt auszubauen und den freien Handel zu stärken, indem Handelsbarrieren abgebaut werden.

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Wer muss die Ökodesign-Richtlinie anwenden?

Die Ökodesign-Richtlinie und Verordnungen gelten für alle Hersteller und Händler, die energieverbrauchsrelevante Haushaltsgeräte und Industrieprodukte auf dem Binnenmarkt der EU verkaufen wollen. Die Verordnungen werden ergänzt durch verpflichtende harmonisierte europäische Normen. Für neue Produkte muss der Hersteller nachweisen, dass diese die enthaltenen technischen Vorgaben erfüllen. Hierfür muss er eine Konformitätserklärung für das jeweilige Produkt ausstellen, bevor er eine CE-Kennzeichnung führen darf.

Seit 2019 muss der Hersteller zudem sein Produkt in die Datenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) eintragen. Die Marktüberwachung, also die Überprüfung der Herstellerangaben, liegt in Deutschland bei den Bundesländern, die in Stichproben die Überprüfung der Merkmale von Produkten anhand von Unterlagen oder durch physische Kontrollen und Laborprüfungen vornehmen.

Geltungsbereich und Umsetzung in Deutschland und der EU

Die Ökodesign-Richtlinie und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wurden durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) in deutsches Recht umgesetzt. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben ähnliche nationale Gesetze erlassen. Sie binden die jeweils aktuellen Verordnungen ein. Dadurch wird jede von der EU aktualisierte Durchführungsverordnung automatisch in nationales Recht überführt.

Die Ökodesign-Richtlinie und das Energielabel sind eine europäische Erfolgsgeschichte: Für die CO2-Emissionen und damit für das Klima; aber auch jeder Haushalt sparte durch energieeffiziente Elektrogeräte bares Geld ein. Die EU-Kommission schätzt, dass jeder Privathaushalt rund 490 Euro pro Jahr durch die Ökodesign-Richtlinie und die Energiekennzeichnungsverordnung einspart1.

Aktuelle Entwicklungen mit neuen Verordnungen

Der Austausch einzelner Teile wurde in den letzten Jahren vor allem bei Elektrogeräten zunehmend unrentabel oder aufgrund der Verarbeitung unmöglich. Mit den im Jahr 2019 von der EU verabschiedeten elf aktualisierten Ökodesign-Durchführungsverordnungen, verpflichtend seit 1. März 2021, soll sich das ändern.

Einige Medien berichteten daher über eine „Neue Ökodesign-Richtlinie“, was allerdings nicht korrekt ist. Diese wurde seit 2009 nicht mehr novelliert; lediglich die Durchführungsverordnungen werden alle fünf bis zehn Jahre angepasst und für bestimmte und bisher nicht erfasste Produktgruppen neue herausgegeben.

Für folgende Produktgruppen gelten seit dem 1. März neue Ökodesign-Durchführungsverordnungen: elektronische Displays (Smartphones, Tablets sowie TV-Geräte), Waschmaschinen und Waschtrockner (ab 1. September), Geschirrspüler, Beleuchtung, Kühl- und Gefrierschränke, Gewerbekälte wie Kühlschränke in Supermärkten und gekühlte Verkaufsautomaten, Elektromotoren, externe Netzteile, Server, Leistungstransformatoren und Schweißgeräte.

Acht dieser Verordnungen sind Überarbeitungen. Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Server und Schweißgeräte hingegen erhielten als neue Produktgruppen erstmals eigene Verordnungen. Für fünf Produktgruppen haben die neuen Regelungen weitreichende Folgen: Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Displays und Server müssen Hersteller künftig reparaturfreundlicher gestalten (#RightToRepair), aus recyclingfähigem Material produzieren und außerdem den Energieverbrauch noch stärker optimieren. Verbraucher*innen profitieren von den überarbeiteten bzw. neuen Verordnungen, denn Hersteller müssen fortan

  • ihre Produktdesigns ändern,
  • transparenter informieren und
  • Ersatzteile bis zu zehn Jahre bereithalten.

Und: Idealerweise soll die Lebensdauer der Geräte dadurch nachhaltig steigen. Die verwendeten Materialien lassen sich am Ende des Produktlebenszyklus in einer Kreislaufwirtschaft wiederverwenden. Darüber hinaus sparen Verbraucher*innen duch den niedrigeren Stromverbrauch außerdem noch Geld. Gleichzeitig wird weniger Strom verbraucht, wodurch die CO2-Emissionen sinken.

Die Kreislaufwirtschaft-Grafik zeigt den Einfluss von Produktion, Recycling, Vermarktung und Konsumenten.

Konzept der Kreislaufwirtschaft

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Neue Energieeffizienzkennzeichnung seit 2021

Energieeffizienz-Skala

Energieeffizienz-Skala

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Die EU-Energieeffizienzkennzeichnung hat seit ihrer Einführung dazu beigetragen, die Energieeffizienz der gekennzeichneten Geräte und Produkte wesentlich zu steigern. Das führte dazu, dass die meisten Geräte damals in der Klasse A zu finden waren und die Effizienzklassen A+, A++ und A+++ auf dem Etikett eingeführt wurden.

Mit Einführung der neuen EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Rahmenverordnung (EU) 2017/1369 wurden die sogenannten „Plusklassen“ wieder abgeschafft. Die Buchstaben A bis G decken nun wieder alle zulässigen Energieeffizienzklassen ab, wobei die Effizienzklassen A und B vorerst noch freigelassen werden sollen, um technische Innovationen zu ermöglichen. Die Details für jede einzelne Produktgruppe regeln spezielle EU-Verordnungen.

Im ersten Schritt führte die EU über neu herausgegebene produktspezifische Verordnungen für Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, TV-Geräte und Beleuchtung im März 2021 ein systematisch neuskaliertes Energielabel ein. Es löst das bisherige Energielabel ab und verschärft damit die Anforderungen an die Energieeffizienz von Haushalts- und Industrieprodukten. Ergänzend ist auf dem Label ein QR-Code enthalten, über den weitere Informationen über das Produkt in einer EU-Datenbank (EPREL) eingeholt werden können.

Die Energieeffizienzklasse für ein bereits vorhandenes Elektrogerät kann allerdings nicht so einfach auf die neue Energieeffizienzskala umgelegt werden – es handelt sich lediglich um eine Annäherung, da auch überarbeitete und erweiterte Messverfahren eingesetzt werden. Das bedeutet nicht, dass die Energieeffizienz eines vorhandenen Elektrogeräts schlechter wird, denn am Gerät selbst ändert sich nichts.

Mit der neuen Energieeffizienzskala verfolgt die EU das Ziel, die Motivation für den Kauf effizienterer Produkte zu steigern, und in Folge Hersteller zu motivieren, noch intensiver daran zu arbeiten, die Energieeffizienz ihrer Produkte zu verbessern. Ab September 2021 wird darüber hinaus ein Energielabel für Lampen und Leuchten eingeführt. In Planung ist außerdem die Einführung des neuen Energielabels für beispielsweise Backöfen und Dunstabzugshauben.

Neue Verordnungen bewirken eine deutliche Energieeinsparung

Die neuen Geräte werden den Ressourceneinsatz nicht sofort verringern. Eine Waschmaschine zum Beispiel ist bis zu zehn und mehr Jahre im Einsatz. Die Austauschintervalle langlebiger Elektroprodukte sind bisweilen noch länger. Aber die EU hat die Auswirkungen schon einmal hochgerechnet.

Ab dem Jahr 2030 sollen diese Verordnungen eine Energieeinsparung von 140 Terawattstunden (TWh) pro Jahr bewirken. Das sind fünf Prozent des gesamten Stromverbrauchs in der EU. Haushalte und Unternehmen sparen so rund 20 Milliarden Euro pro Jahr. Den größten Anteil mit ca. 42 TWh/a steuern sparsamere Beleuchtungen bei, es folgen TV- und Smartphone-Displays mit minus 40 TWh/a. Gewerbekühlschränke sollen nach der EU-Prognose etwa minus 19 TWH/a, Haushaltskühlschränke minus 10 TWh/a Energie verbrauchen.


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Wer erstellt die Durchführungsverordnungen?

Die konkreten Produktanforderungen legt die Europäische Kommission unter Einbindung von Industrie-, Verbraucher- und Umweltverbänden fest. Unterstützt wird sie dabei durch einen sogenannten Regelungsausschuss für die Erstellung der Durchführungsverordnungen für einzelne Produktgruppen. Es handelt sich dabei um Verordnungen der Europäischen Kommission. Diese bedürfen keiner gesonderten Umsetzung in nationales Recht, sondern sind direkt anwendbar.

Die Verordnungen über Ökodesign und Energiekennzeichnung werden durch harmonisierte europäische Normen ergänzt, die vom Europäischen Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation, CEN) und zu großen Teilen vom Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Comité Européen de Normalisation Électrotechnique, CENELEC) erarbeitet werden. Mitglieder sind die nationalen elektrotechnischen Komitees der Mitgliedsstaaten.

Seit dem 1. Januar 2021 engagiert sich Wolfgang Niedziella, Geschäftsführer der VDE Gruppe, auf europäischer Ebene als Präsident bei CENELEC für die Förderung des EU-Binnenmarktes und den Abbau bestehender Handelsbarrieren durch harmonisierte Normen.

Es existiert zudem eine europäische Koordinierungsgruppe für Ökodesign (Eco-CG). Sie koordiniert alle Aktivitäten zu Ökodesign und Energiekennzeichnung.

Die DKE ist als nationale Normungsorganisation derzeit mit etwa 30 Fachleuten in der Koordinierungsgruppe vertreten. Sie engagieren sich in verantwortlichen Positionen in den Technischen Komitees von CENELEC. Die Technischen Komitees bereiten parallel beziehungsweise schon im Vorfeld der Verordnungen die später geforderten normativen Festlegungen vor, wozu sie die EU-Kommission in Normenaufträgen auffordert. Die EU-Kommission muss diese anschließend formal prüfen und unter dem jeweiligen Normenauftrag im Amtsblatt der EU veröffentlichen. In der Regel besteht eine Übergangszeit. Hersteller haben also ausreichend Zeit, ihre Produkte anzupassen.


Interview mit Wolfgang Niedziella zur CENELEC-Präsidentschaft

Der Erfolg des europäischen Binnenmarkts beruht auf dem freien und sicheren Handel mit Produkten. CENELEC nimmt hierbei eine Schlüsselfunktion für die elektrotechnische Normung in Europa ein, da harmonisierte Normen dazu beitragen, Handelsbarrieren abzubauen und den Warenverkehr stärken.

Wolfgang Niedziella spricht im Interview unter anderem über die wesentlichen Herausforderungen für CENELEC in der Zukunft, wie das New Legislative Framework und die Konformitätsbewertung zum Erfolg des europäischen Binnenmarkts beitragen und wie Normung die Politik unterstützen kann.


#RightToRepair und Verfügbarkeit passender Ersatzteile

Die neuen Verordnungen gleichen fast schon einer kleinen Revolution: Haushalts- und Industrieprodukte müssen künftig leichter repariert werden können. Dafür werden Hersteller verpflichtet, ihre Geräte so zu gestalten, dass sie sich mit haushaltsüblichen Werkzeugen öffnen und beschädigte Komponenten austauschen lassen. Die Hersteller werden außerdem angehalten, Ersatzteile innerhalb von 15 Arbeitstagen zu liefern. Für Kühlgeräte müssen sie die Ersatzteilversorgung für sieben Jahre, bei Waschmaschinen und Waschtrocknern sogar zehn Jahre sicherstellen. Darüber hinaus müssen Hersteller zukünftig Reparaturanleitungen für sicherheitsrelevante Bereiche, beispielsweise stromführende Komponenten, mindestens für Handwerker veröffentlichen.

Der praktische Nutzwert für Verbraucher*innen und die Umwelt ist enorm: Reparaturen werden bei vielen Geräten erstmals überhaupt möglich, vermutlich auch günstiger, sodass Elektrogeräte über einen deutlich längeren Zeitraum genutzt werden können. Dadurch sinkt idealerweise auch der Elektroschrott. Der BUND rechnet damit, dass auf diese Weise etwa 180 Atomkraftwerksreaktoren vom Typ Fukushima abgeschaltet werden können2.


Nutzen Sie unsere VDE Zeichen als Imagefaktor und Wettbewerbsvorteil
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Haushaltsgeräte: Prüfung und Zertifizierung im VDE Institut

Im Haushalt spielen neben einem niedrigen Energieverbrauch und der einfachen Handhabung auch die Gewährleistung von Qualität und Sicherheit eine entscheidende Rolle – nicht nur aus Haftungsgründen, sondern auch als Imagefaktor und nicht zuletzt als Wettbewerbsvorteil für Unternehmen.

Das VDE Institut prüft und zertifiziert Haushaltsgeräte nach aktuell gültigen Normen und Standards und zeichnet sie mit Prüfsiegeln für den nationalen und internationalen Markt aus.

Dienstleistungen für Haushaltsgeräte beim VDE Institut

Aus Dieselgate gelernt: verbrauchernahe und reproduzierbare Prüfverfahren

Bevor Hersteller ein Produkt auf den Markt bringen können, müssen sie die technischen Spezifikationen ihrer Geräte in die EPREL-Datenbank eintragen und dürfen erst nach abgeschlossener Eintragung ein CE-Kennzeichen führen. Doch die formale Eintragung ist bisher nicht zwingend mit einer Überprüfung der Angaben verbunden. Die EU hat aus dem Skandal um manipulierte Abgasreinigungssysteme in Kraftfahrzeugen allerdings gelernt: Dass es im Zeitalter von digital gesteuerten Elektrogeräten möglich ist, die Einhaltung der Verordnungen zu umgehen, steht nun auf der politischen Agenda.

So erkannten die Steuergeräte in den Kraftfahrzeugen, dass sie auf einem Prüfstand getestet wurden, und hielten die vorgegebenen Abgaswerte ein. Jedoch wurden diese Vorgaben im realen Alltagsfahrbetrieb nicht erfüllt. Verbraucherverbände fordern deshalb schon seit Jahren, die Herstellerangaben unter realen Bedingungen zu überprüfen. In den neuen Verordnungen wird deshalb ein Verbot solch manipulativer Algorithmen in Steuersystemen ausgesprochen.

Aber: Wenn keine unabhängig „benannte Stelle“, wie zum Beispiel die TÜV-Organisationen oder bei Elektrogeräten der VDE, die Herstellerangaben überprüft, bleibt auch die Verordnung zahnlos. Zwar bestand schon bisher mit der „Marktaufsicht“ eine formale Prüfungsbehörde, die in Deutschland die Bundesländer wahrnehmen müssen. Doch die schreiten bisher nur bei konkreten Verdachtsfällen ein.

Technische Komitees von CEN und CENELEC, wie beispielsweise CLC/TC 59X (international IEC/TC 59 bzw. national DKE/K 513), erstellen deshalb schon seit vielen Jahren harmonisierte Normen mit verbraucherrelevanten und reproduzierbaren Prüfverfahren. Ob jedoch am Ende des aktuell bis 2024 angelegten Beratungsprozesses für weitere Durchführungsverordnungen auch eine verpflichtende Prüfung durch unabhängige Dritte vorgeschrieben wird, ist noch offen.


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