Normung als Schlüssel für sichere Produkte
Die Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit erhöht den Schutz von Verbraucher*innen in der EU und deckt gefährliche Non-Food-Produkte ab, die offline und online verkauft werden.
Die neue vorgeschlagene EU-Produktsicherheits-Verordnung (en: General Product Safety Regulation; GPSR) wird die Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit (en: General product Safety Directive; GPSD) ersetzen, um sich unter anderem mit Herausforderungen der Produktsicherheit, einschließlich Produkten mit neuen Technologien, zu befassen. Die GPSR verbessert weiterhin die Marktüberwachung gefährlicher Produkte in der EU und macht deren Rückrufe effektiver.
Die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen sollen für gebrauchte, reparierte, aufgearbeitete oder recycelte Produkte gelten, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erneut in die Lieferkette gelangen.
Darüber hinaus schlägt die Europäische Kommission, ergänzend zur Ersetzung der GPSD, eine neue Verordnung zur Marktüberwachung von Produkten (en: Market Surveillance of Product Regulation; MSPR) vor. Sie soll die in der GPSR enthaltenen Marktüberwachungsbestimmungen durch einen einheitlichen Marktüberwachungsansatz für die gesamte EU ersetzen.