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03.08.2021 Kurzinformation

Normung als Schlüssel für sichere Produkte im Rahmen der neuen vorgeschlagenen EU-Produktsicherheits-Verordnung

Am 30. Juni 2021 hat die Europäische Kommission eine neue vorgeschlagene Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit veröffentlicht.

Die Verordnung wird als Sicherheitsnetz für alle Verbraucherprodukte dienen, basiert auf dem Vorsorgeprinzip. Die Rolle der Normung und Standardisierung ist in der Verordnung anerkannt und wird als Schlüssel für sichere Produkte gesehen.

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Frank Steinmüller
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Normung als Schlüssel für sichere Produkte

Die Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit erhöht den Schutz von Verbraucher*innen in der EU und deckt gefährliche Non-Food-Produkte ab, die offline und online verkauft werden.

Die neue vorgeschlagene EU-Produktsicherheits-Verordnung (en: General Product Safety Regulation; GPSR) wird die Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit (en: General product Safety Directive; GPSD) ersetzen, um sich unter anderem mit Herausforderungen der Produktsicherheit, einschließlich Produkten mit neuen Technologien, zu befassen. Die GPSR verbessert weiterhin die Marktüberwachung gefährlicher Produkte in der EU und macht deren Rückrufe effektiver.

Die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen sollen für gebrauchte, reparierte, aufgearbeitete oder recycelte Produkte gelten, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erneut in die Lieferkette gelangen.

Darüber hinaus schlägt die Europäische Kommission, ergänzend zur Ersetzung der GPSD, eine neue Verordnung zur Marktüberwachung von Produkten (en: Market Surveillance of Product Regulation; MSPR) vor. Sie soll die in der GPSR enthaltenen Marktüberwachungsbestimmungen durch einen einheitlichen Marktüberwachungsansatz für die gesamte EU ersetzen.


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Produktsicherheit – Prüfung und Zertifizierung im VDE Institut

Die Prüfung auf Produktsicherheit gehört zu den Kernaufgaben des VDE Instituts. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Prüfungen. Seit der Gründung des VDE Instituts ist die Sicherheit der geprüften Elektroprodukte der wichtigste Schwerpunkt der Prüfungen.

Grundlage sind nationale und internationale Richtlinien, Normen und gesetzlichen Anforderungen.

Dienstleistungen zur Produktsicherheit beim VDE Institut

Hohe Bedeutung der Normung für Produktsicherheit

Europäische Normen sind besonders wertvoll, wenn es darum geht, die wirksame und kohärente Anwendung der allgemeinen Sicherheitsanforderung im Rahmen der GPSR zu erleichtern.

Ein weniger komplexes Rechtssystem für Unternehmen, ein geringerer Verwaltungsaufwand, ein freier Warenverkehr in der EU und Kosteneinsparungen sind wesentliche Vorteile, die europäische und internationale Normen ermöglichen.

Die Normung war eine der Säulen der GPSD. Der Vorschlag zur GPSR erkennt diese bedeutende Rolle der Normung an, um die Sicherheitsvermutung auf Europäischer Ebene zu gewährleisten (Kapitel 2 geht auf allgemeine Sicherheitsanforderungen ein und Artikel 6 speziell auf die Konformitätsvermutung).

Im neuen Vorschlag zur EU-Produktsicherheits-Verordnung heißt es hierzu:

(65) In order to facilitate the effective and consistent application of the general safety requirement set out in this Regulation, it is important to make use of European standards covering certain products and risks in such a way that a product which conforms to such a European standard, the reference of which is published in the Official Journal of the European Union, is presumed to be in compliance with that requirement.

Diese europäischen Normen werden als „Harmonisierte Normen“ bezeichnet.


Bearbeitungsstand von Normen unter europäischen Richtlinien

Harmonisierte Normen

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Harmonisierte Normen – Europäischer Rechtsrahmen

Harmonisierte Normen stellen durch besondere Merkmale eine gesonderte Form europäischer Normen dar. Das wesentliche Ziel harmonisierter Normen ist es, den europäischen Binnenmarkt auszubauen und den freien Handel zu stärken, indem Handelsbarrieren abgebaut werden.

Mehr erfahren

Normen legen Sicherheitsanforderungen fest

Ein Produkt erfüllt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen der GPSR, wenn es im Hinblick auf die erfassten Risiken und Risikokategorien vorzugsweise mit einschlägigen europäischen Normen oder Teilen davon übereinstimmt. Eine Sicherheitsvermutung liegt dann vor, wenn die entsprechenden Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind. Liegt keine Sicherheitsvermutung vor, können auch andere europäische oder internationale Normen und Übereinkünfte berücksichtigt werden.

Stellt die Europäische Kommission fest, dass eine neue europäische Norm erforderlich ist, die die Übereinstimmung bestimmter Produkte mit den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der GPSR gewährleistet, wird sie eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen dazu auffordern, eine entsprechende Norm zu erarbeiten oder zu ermitteln.

Der Vorschlag zur GPSR sieht außerdem den Erlass von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten (in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Rückrufe) und eine mögliche höhere Normungstätigkeit durch einen vereinfachten Normungsprozess vor.


Brandenburger Tor in Berlin
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Normung und Politik: Gemeinsam und zum Wohle für die Menschen

Normungspolitisches Handeln auf sämtlichen Ebenen – national, europäisch und international – macht den Erarbeitungsprozess von Normen und Standards überhaupt erst möglich.

Es dient der weltweiten Verbreitung und Verbesserung sowie der vollen Entfaltung des tiefgreifenden Nutzens von Normen und Standards für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Staat.

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Überarbeitung und Vereinfachung des Normungsprozesses

Der Vorschlag zur GPSR sieht eine Überarbeitung des Normungsprozesses vor, da sich die Mehrheit der Interessengruppen für eine Vereinfachung des Normungsprozesses zur Erarbeitung neuer Normen bei der GPSD und nun auch im Rahmen der GPSR ausgesprochen hat.

Die Straffung des Normungsprozesses soll die Normungsarbeit auf EU-Ebene verstärken und beschleunigen. Der Verwaltungsaufwand für die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission soll auf diese Weise verringert werden. Ziel ist es außerdem, die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen, um ihnen zu helfen, die Anforderungen der GPSR zu erfüllen.

Im neuen Vorschlag zur EU-Produktsicherheits-Verordnung heißt es hierzu:

(67) Certain provisions of Regulation (EU) 1025/2012 should be amended to take the specificities of this Regulation into account, and in particular the need to define the specific safety requirements under this Regulation before launching the request to the European standardisation organisation.

Europäische Normen, die nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind, und internationale Normen können bei der Beurteilung, ob ein Produkt sicher ist, berücksichtigt werden (siehe Kapitel 2, Artikel 7). Neu daran ist, dass neben Harmonisierten Normen (veröffentlicht im Amtsblatt der EU) zukünftig auch europäische Normen (CENELEC) und internationale Normen (IEC) gelten können.


Normungsprozess

Normungsprozess

Alles rund um den Normungsprozess

Der Begriff „Norm" findet in vielen Lebensbereichen wieder: als soziale Norm, Rechts- oder Arbeitsnorm sowie im technischen Bereich als „anerkannte Regel der Technik". Normung beschreibt in dem Fall die Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Regeln, Leitlinien oder auch Merkmalen durch eine anerkannte Organisation. Aber wie genau funktioniert der Normungsprozess eigentlich?

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Normung und die internationale Zusammenarbeit der EU

Die Normung wird auch in Kapitel 9, Artikel 36 über internationale Zusammenarbeit erwähnt.

Für die Teilnahme am europäischen Standardisierungs-System ist eine der Bedingungen für Drittländer und internationale Organisationen, mit der Kommission zusammenzuarbeiten. Zwar wird die internationale Normung in Artikel 36 nicht spezifische erwähnt, dafür enthält jedoch Kapitel 2, Artikel 7 eine entsprechende Aussage zu internationalen Normen.

Insgesamt ist der Vorschlag zur neuen GPSR eine vielversprechende Regelung. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich, welche konkreten Änderungen die Europäische Kommission bei der Vereinfachung des Normungsprozess vorsieht – Harmonisierte Normen sind als solche nicht genannt.

Aus Sicht der Normung sollte der Vorschlag zur GPSR klarer und ausführlicher im Hinblick auf Begriffe und Definitionen sein, wenn es um europäische Normen und Normen geht, die nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind.


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