Bei der Not- und Sicherheitsbeleuchtung kommen Regelungen aus den verschiedensten Bereichen zum Tragen, die im Folgenden vorgestellt werden. Diese Regelungen gehen grundsätzlich auf zwei verbindliche Rechtsgebiete zurück, das Baurecht und das Arbeitsrecht.
Das Normenwerk komplettiert diese Vorschriften.
Gegenüber dem Baurecht und dem Arbeitsrecht unterliegen Normen grundsätzlich der Freiwilligkeit, außer sie sind Vertragsbestandteil oder sie werden durch Rechtsvorschriften referenziert. In jedem Fall gilt, Normen sind nicht nur eine Konkretisierung der verbindlichen, aber unspezifischen Rechtsvorschriften. Normen nehmen für sich in Anspruch, den „anerkannten Stand der Technik“ abzubilden. Sie sind daher Planungsgrundlage und eine wichtige Grundlage für die Errichtung der elektrischen Anlage sowie für deren sicheren Betrieb.
Kommt es zu Streitigkeiten über die technische Ausführung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage, sind Normen die Grundlage, die vom Gericht zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über das seit langem bewährte, sehr verschachtelte Zusammenspiel zwischen gesetzlichen Vorschriften und technischer Normung zur Sicherheitsbeleuchtung.