Das Produkthaftungsrecht wird grundlegend modernisiert. Künftig geht es längst nicht mehr nur um klassische Hardware: Auch Software, Updates, digitale Funktionen und mit Produkten verbundene Dienste können eine Rolle spielen. Gleichzeitig verändern sich die Maßstäbe dafür, wann ein Produkt als fehlerhaft gilt. Themen wie Cybersicherheit, Zusammenspiel mit anderen Produkten, lernende Systeme und spätere Updates gewinnen deutlich an Bedeutung. Die Pflicht zur Zahlung von Schadenersatz rückt plötzlich sehr nah.
Unter dem Titel „Produkthaftung 2.0 – Wenn der Hersteller plötzlich die Karten auf den Tisch legen muss“ erläutert Herr Dr. Ulrich Becker, Rechtsanwalt bei CMS Deutschland, im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Product Compliance aus 360°“, was die neuen Regeln ganz praktisch für Entwicklung, Konstruktion, Qualitätssicherung und technische Dokumentation bedeuten.
Besonders wichtig wird die Frage, wie technische Entscheidungen dokumentiert werden. Denn künftig können Unternehmen in einem Produkthaftungsprozess verpflichtet werden, relevante Unterlagen offenzulegen. Gleichzeitig ändern sich die Beweisregeln: Unter bestimmten Voraussetzungen können Fehlerhaftigkeit oder Ursächlichkeit eines Produktfehlers vermutet werden. Was bedeutet das für Entwicklungsunterlagen, Risikobewertungen, Testergebnisse, Änderungsentscheidungen oder interne Kommunikation? Welche Dokumentation hilft später – und welche kann problematisch werden? Und wie sollten Konstruktion, Qualität und Rechtsabteilung künftig zusammenarbeiten?
Anhand vieler Praxisbeispiele zeigt Herr Becker, wo sich durch das neue Produkthaftungsrecht konkrete Änderungen für den technischen Alltag ergeben und wie sich Unternehmen frühzeitig darauf einstellen können.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserem kostenlosen Online-Seminar.