Ab 13.12.2024 gilt die neue Produktsicherheitsverordnung. Sie verschärft eine schon länger bestehende, aber oft fahrlässig vernachlässigte Pflicht der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer, Händler etc.) noch einmal deutlich. Es geht um zu ergreifende Korrekturmaßnahmen, wenn ein in Verkehr gebrachtes Produkt nicht konform ist. Unter dem Titel „Umgang mit Produktrisiken – Was tun, wenn der Produktrückruf droht?“ wird Herr Dr. Ulrich Becker, Rechtsanwalt bei CMS Deutschland, im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Product Compliance aus 360°“ erläutern, wieso das Thema für viele, auch kleinere Unternehmen, die sich häufig für „nicht zuständig“ halten und auf den Hersteller verweisen, oder für Unternehmen, die nur „B2B“ verkaufen, von großer Bedeutung ist. Herr Becker wird einen kurzen Überblick u.a. dazu geben, woher die Pflicht zu Warnungen, Rückrufen und Rücknahmen kommt, unter welchen Voraussetzungen was zu tun ist, was es mit dem Thema Rapex auf sich hat, wie man betroffene Produkte identifiziert, wie eine Rückrufanzeige auszusehen hat, wieso es hilfreich ist, die Kommunikation mit Behörden, Sachverständigen, Versicherungen, rechtliche Beratung und Kunden abzustimmen und warum die neue Produktsicherheitsverordnung plötzlich verlangt, auch Jahre nach dem Verkauf noch Reparatur, Ersatzlieferung oder Wertersatz anzubieten. Vor allem aber wird Herr Becker anhand von vielen Praxisbeispielen erläutern, wie sich Unternehmen auf den „Ernstfall“ vorbereiten können. Wenn es los geht, bleibt dafür kaum Zeit, und wenn man nicht (richtig) reagiert, drohen Schadenersatz, Bußgelder, persönliche Haftung der Handelnden und ein Schaden des Renommees.
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