DKE/AK 461.2.2 Direktverkauf
Erarbeitung eines Teils einer Norm von mess- und systemtechnischen Mindestanforderungen für stationäre konduktive Gleich- und Wechselstrom-Versorgungseinrichtungen für Abrechnungszwecke bei der Lieferung von Elektrizität an oder von nicht stationären elektrischen Betriebs-mitteln (z. B. für E-Mobilität) – für den An-wendungsfall: Direktverkauf. Direktverkauf ist ein Rechtsgeschäft, bei dem der Messwert Grundlage für den zu zahlenden Preis ist, es sich mindestens bei einer der betroffenen Parteien um einen Verbraucher oder eine andere Partei handelt, die eines vergleich-baren Schutzes bedarf, und alle von dem Geschäftsvorgang betroffenen Parteien das Messergebnis an Ort und Stelle anerkennen (Bsp: Tankstelle wo beide Parteien anwesend sind – Metzgerei).