Arbeitsgebiet
Das DKE/K 225 mit seinem verabschiedungsbevollmächtigten Unterkomitee ist grundsätzlich für die Normung der elektrotechnischen Ausrüstung von Maschinen - Maschinen im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) - zuständig, soweit die entsprechenden produktspezifischen Anforderungen nicht bereits in anderen Komitees behandelt werden. Hierbei werden die internationalen Arbeiten in enger Abstimmung zwischen IEC/TC 44 und CENELEC/TC 44X und dem Maschinensektor von ISO durchgeführt.
Tätigkeiten
Im Bereich der Sicherheit von elektrisch betriebenen Maschinen zeichnen sich derzeit zwei Trends ab, die sich auch in der Normungsarbeit widerspiegeln. Zum einen ist das Thema die immer komplexere Anbindung von kabellosen Steuerungen an Maschinen eine Herausforderung, zum anderen ist im Bereich elektrosensitive Schutzeinrichtungen von Maschinen ein Trend zu mehr kamerabasierten Lösungen zu erkennen. Bei der Zusammenlegung der Normen IEC 62061 und ISO 13849-1 für funktionale Sicherheit hat die internationale Gemeinschaftsarbeitsgruppe ISO/TC 199 und IEC/TC 44 zunächst konsequent die Arbeiten an einen ersten Entwurf weitergeführt, wobei die bisher etablierten, unterschiedlichen Grundprinzipien der beiden Normen erhalten bleiben sollten. Leider hat das ISO/TC 199 bei seiner Sitzung im Oktober 2015 entschieden, das Projekt aus Sicht von ISO in den Status “ruhend“ zu überführen. Aus diesem Grund hat die Überarbeitung beider Normen begonnen und es gibt eine enge Abstimmung zwischen den verantwortlichen Working Groups.
Ausblick
Eine der Hauptnormen zur Maschinensicherheit dient der Sicherheit des Bedien-, Wartungs- oder Servicepersonals bei der Anwendung elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Ausrüstungen und Systeme für Maschinen, die nicht von Hand getragen oder geführt werden (EN 60204-1). Die Edition 6 wurde in 10/2016 veröffentlicht. Die Arbeiten an einer Technischen Spezifikation im Bereich der Werkzeugmaschinen (Teil 34) wurden beendet und die IEC/ TS 60204-34 ist 09/2016 erschienen. Die Überarbeitung des Teil 11 für Anforderungen an Hochspannungsausrüstung für Spannungen über 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung, aber nicht über 36 kV, wird fortgeführt.