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28.06.2021 Fachinformation

Alles rund um die Normungsgremien

Mitarbeit in den mit der Normerarbeitung beauftragten Normenausschüssen steht prinzipiell für jeden offen. Allerdings wird darauf geachtet, dass die Gremien ausgewogen besetzt sind. Diese Forderung an die Zusammensetzung der Normgremien dient dem Interessenausgleich bzw. dass alle „interessierten Kreise" entsprechend eingebunden sind.

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Dr. Konstantin Petridis

Arbeitsgremien als Treffpunkt für Normungsexperten und -expertinnen

Normung und die damit verbundenen Vorteile sind durch die eigene Mitarbeit gestaltbar. Erfolgreiche Normen und Standards entstehen durch die Kräfte des Marktes. Unternehmen, die sich aktiv an der Erarbeitung von Normen und Standards beteiligen, gewinnen demnach schon frühzeitig Kenntnisse von künftigen Entwicklungen und sind in der Lage, rechtzeitig mit eigenen Strategien zu agieren. Die Chance zur Durchsetzung eigener Lösungen auf internationaler Ebene ist nur durch aktive Mitarbeit im Normungsprozess gegeben. Wer die Norm hat, hat den Markt. Dagegen ist ein späterer Zwang, proprietäre Lösungen zu verlassen und auf international akzeptierte Lösungen umzusteigen, ein unkalkulierbares Risiko.

Die Arbeitsgremien der DKE sind Komitees (K), Unterkomitees (UK) und Arbeitskreise (AK). Damit die Komitees und Unterkomitees der DKE arbeitsfähig sind, wurde die Mitarbeiterzahl in diesen Gremien begrenzt auf 12 (für Arbeitskreise) bzw. 21 (für Komitees und Unterkomitees) berufene technische Expert*innen. Ausnahmefälle sind möglich, beispielsweise wenn es eine große Anzahl interessierter Fachkreise gibt. Darüber hinaus bestehen Gemeinschaftskomitees (GK) und Gemeinschafts-Unterkomitees (GUK), die aus einem oder mehreren Arbeitsgremien der DKE zusammen mit einem oder mehreren anderen Gremien des DIN gebildet wurden.

Die Arbeitsgremien werden als deutsche „Spiegelgremien" den entsprechenden Technischen Komitees der IEC (bzw. des CENELEC) zugeordnet, so dass nur ein einziges deutsches Gremium für die gesamte nationale, europäische und internationale Arbeit bzw. Mitarbeit auf dem jeweiligen Fachgebiet zuständig ist.

Auch die Normung selbst ist genormt

DIN 820-1, Abschnitt 4

Durch die Normung wird eine planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit erreicht. Sie darf nicht zu einem wirtschaftlichen Sondervorteil Einzelner führen.

DIN 820-1, Abschnitt 5.4

Die fachliche Arbeit wird von externen Mitarbeitern geleistet, die dabei von hauptamtlichen Bearbeitern des DIN und seiner Normenausschüsse unterstützt werden.

Die externen Mitarbeiter sind Fachleute aus den interessierten Kreisen (z. B. Anwender, Behörden, Berufs-, Fach- und Hochschulen, Handel, Handwerkswirtschaft, gesetzliche Unfallversicherungen, industrielle Hersteller, Prüfinstitute, Sachversicherer, selbstständige Sachverständige, Technische Überwacher, Umweltschutzverbände, Verbraucher, Wissenschaft, gesellschaftspolitische Interessensverbände).

Die externen Mitarbeiter müssen von den sie entsendenden Stellen (z. B. Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen, Behörden, Unternehmen, Instituten, Verbänden, Vereinen) für die Arbeit in den Arbeits- und Lenkungsgremien autorisiert und entscheidungsbefugt sein. Der Fortbestand der Autorisierung muss auf Anforderung des Geschäftsführers des jeweiligen Normenausschusses nachgewiesen werden. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sind. (…)

Zusammensetzung von Normungsgremien

Jeder hat das Recht, neue Ideen und Vorschläge in die Normung einzubringen. Aber nicht jeder kann Mitglied eines Normungsgremius werden – diese Aufgabe ist ausschließlich technischen Experten vorbehalten. Damit die Normungsergebnisse zielorientiert im Konsens erarbeitet werden können, gibt es für die Zusammensetzung der Normungsgremien einige Vorgaben:

Zusammensetzung von Normungsgremien

Kriterien für die Zusammensetzung von Normungsgremien

| DKE

Regeln für die Facharbeit von Normungsgremien

Normung ist ein komplexer Prozess und die Arbeitsergebnisse der einzelnen Gremien haben einen wesentlichen Einfluss auf unseren Alltag. Umso wichtiger ist es, konkrete Regeln festzulegen, nach denen innerhalb der Komitees und Arbeitskreise gearbeitet wird.

  1. Die Normungsarbeit wird von technischen Expert*innen durchgeführt.
  2. Die Fachleute werden von Fachkreisen autorisiert, die an der Normungsarbeit interessiert sind (Fachkreise werden durch Verbände, Behörden, Hochschulen usw. repräsentiert).
  3. Die Fachkreise müssen in den Normungsgremien angemessen vertreten sein. Dies gilt besonders bei der Erarbeitung von Sicherheitsnormen.
  4. Die Arbeitsergebnisse müssen der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
  5. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind Teil der Normungsarbeit und dementsprechend zu berücksichtigen.
  6. Unterschiedliche Auffassungen zu Norm-Entwürfen von Stellungnehmenden und Arbeitsgremien können im Konsens aufgehoben werden oder wenn dies misslingt im Rahmen eines Schlichtungs- und Schiedsverfahrens geklärt werden.
  7. Für die Realisierung all dieser Voraussetzungen und die Kontrolle der Einhaltung aller Verfahrensregeln ist die Existenz einer dazu fähigen und anerkannten Institution notwendig.

Aufgabenbeschreibungen

Je nach Funktion innerhalb eines Gremiums hat der Normungsexperte unterschiedliche Aufgaben und Verantwortungen.

Hauptverantwortlichkeiten

  • Sitzungsleitung im Einklang und Kenntnis der Geschäftsordnung und der Compliance-Regeln der DKE;
  • Verantwortliche*r Ansprechpartner*in für das Referat des Gremiums;
  • Einstimmigkeit erzielen/Moderation der Konsensfindung;
  • Strategische Leitung des Komitees bzw. Unterkomitees;
  • Beratung der Bereichsleitung Technology in wichtigen Angelegenheiten, die das Komitee betreffen;
  • In enger Abstimmung mit dem Referat die Sicherstellung der Termintreue und Zügigkeit im Normenentwicklungsprozess;
  • Teilnahme an relevanten Koordinationstreffen zwischen DKE Gruppen wie Komitees und Unterkomitees;
  • Förderung der DKE Interessen;
  • Beratung mit dem Referat des Komitees bei der Entscheidungsfindung.

Ernennung & Verfahren

  • Die Komitees und Unterkomitees wählen eine*n Vorsitzende*n und eine*n stellvertretenden Vorsitzende*n für die laufende Amtsperiode des Lenkungsausschusses. Wiederwahl ist möglich. Wahlberechtigt (passiv/aktiv) sind alle ordnungsgemäß berufenen Mitarbeiter*innen des Komitees bzw. Unterkomitees. 

 Aufgaben

  • Vor der Sitzung:
    Tagesordnung mit dem Referat abstimmen, Beginn/Ende festlegen;
  • Sitzungsleitung mit dem Ziel, eine Einigung/Konsens zu Themen der Beratung zu erzielen;
  • Sicherstellung der klaren Zusammenfassung und Freigabe des Berichts zur Versendung durch das Referat.

Hauptverantwortlichkeiten

  • Delegationsleitung einer TC- bzw. SC-Sitzung;
  • Verantwortung für die Vertretung des deutschen Standpunkts durch die Delegation unter Beachtung des im Gremium und mit der DKE Geschäftsstelle abgestimmten Verhandlungsspielraumes;
  • Koordination der Diskussionsbeiträge der Delegationsmitglieder und Stimmberechtigung für die Deutsche Delegation.
    (siehe auch DKE – GN 3-11:2022-02, 2.4/2.5)

Ernennung & Verfahren

  • Für jedes TC und SC von IEC und von CENELEC ist ein*e Deutsche*r Sprecher*in und ggf. ein*e Stellvertreter*in vom nationalen  Arbeitsgremium zu wählen. Gegebenenfalls vertritt er*sie die Meinung mehrerer K bzw. UK der DKE,
  • Der*Die Deutsche Sprecher*in kann für das TC oder SC von IEC und des entsprechenden Spiegelgremiums von CENELEC der*dieselbe sein, muss es aber nicht,
  • Wegen der besonderen Aufgabenstellung nimmt der*die Deutsche Sprecher*in das Amt für einen längeren Zeitraum wahr.
    (siehe auch DKE – GN 3-11:2022-02, 2.1/2.2)

Aufgaben

  • Zusammenstellung der Kommentare/Stellungnahmen zu Umfragen im Komitee bzw. Unterkomitee und Weiterleitung an das Referat;
  • Formulierung der deutschen Stellungnahme zu den internationalen und europäischen Schriftstücken auf Basis der Diskussion im K bzw. UK der DKE. In Ausnahmfällen darf diese Aufgabe auch auf eine*n anderen Mitarbeiter*in übertragen werden.
    (siehe auch DKE – GN 3-11:2022-22, 2.6)

Hauptverantwortlichkeiten

  • Sicherstellen der Einhaltung der DKE Geschäftsordnung und der VDE Verhaltensregeln (Compliance);
  • Sicherstellung der Termintreue und Zügigkeit im Normenentwicklungsprozess,
  • Teilnahme und Ergebnisberichterstellung bei Sitzungen von Komitee und Unterkomitee;
  • In Ausnahmefällen Teilnahme an Arbeitskreissitzungen, als Experte*in für Normungsfragen;
  • Überwachung des Status von Komitee-Projekten.

Ernennung & Verfahren

  • Referent*innen sind hauptamtliche Mitarbeiter*innen der DKE,
  • Sie werden durch die zuständige Abteilungsleitung ernannt.

Aufgaben

Mit Unterstützung durch Assistenz:

  • Erstellung und Verteilung von Arbeitsunterlagen und Verwaltung eingegangener Kommentare;
  • Erstellung und Verfolgung von Aufträgen für die Veröffentlichung von Normen, Entwürfen und anderen Standardisierungsprodukten;
  • Sicherstellung der inhaltlichen Gleichwertigkeit der englischen und deutschen Texte, bei Normen mit Autorisierung durch das zuständige Komitee bzw. Unterkomitee;
  • Proaktiv die Veröffentlichung alternativer Standardisierungsprodukte oder die Stornierung von Projekten vorschlagen, die sich erheblich verzögern und/oder bei denen es an ausreichender Unterstützung zu mangeln scheint;
  • Abgrenzung und Koordinierung der Aufgabengebiete der Komitees und Unterkomitees, ggf. auch der Arbeitskreise, unter Berücksichtigung der internationalen Gegebenheiten;
  • Sicherstellen der ausgewogenen Besetzung von Komitees und Unterkomitees;
  • Organisatorische Unterstützung (Raumbuchung, Bereitstellung der IT-Infrastruktur, Versenden von Rundschreiben, Einladung, Tagesordnung und Berichten) von Komitees, Unterkomitees und Arbeitskreisen, an Sitzungen der Arbeitskreise nehmen die DKE Mitarbeiter*innen aber nur in Ausnahmefällen teil;
    (siehe auch DKE – GN 3-4:2022-02, 5.2.18)
  • Umfeld-Monitoring und ggf. Ableitung des Handlungsbedarfs.

Hauptverantwortlichkeiten

  • Der Vorsitz des Arbeitskreises leitet den Arbeitskreis inhaltlich und organisatorisch im Rahmen des Arbeitsauftrags des Arbeitskreises. Hierzu zählt auch die Erstellung einer zielgerichteten Tagesordnung,
  • Er berichtet regelmäßig dem übergeordneten Komitee bzw. Unterkomitee,
  • Sicherstellen der VDE Verhaltensregeln (Compliance) während der Sitzungen einschließlich Vorlesen bei Sitzungsbeginn.

Ernennung & Verfahren

  • Zusammensetzung und Vorsitzende von Arbeitskreisen werden grundsätzlich vom übergeordneten Fachgremium bestimmt,
  • Zusätzliche Mitarbeiter*innen dürfen – in Absprache mit der Geschäftsstelle – vom Arbeitskreis selbst zur Mitarbeit aufgefordert werden. Sie müssen nicht unbedingt Mitarbeiter*in des übergeordneten Fachgremiums sein,
  • Das übergeordnete Fachgremium kann den Arbeitskreis auffordern, einen AK Vorsitz vorzuschlagen,
  • Das übergeordnete Fachgremium kann jederzeit AK Vorsitz und Besetzung ändern,
  • Der*Die Vorsitzende des Arbeitskreises ist im übergeordneten Gremium vertreten und berichtet dort regelmäßig.
    (siehe auch DKE – GN 3-4:2022-02, 5.2.2)

Aufgaben

  • Vor der Sitzung:
    Tagesordnung dem Referat zuleiten, Beginn/Ende festlegen, auf Notwendigkeit und Rechtfertigung für Reisekosten bewerten;
  • Sitzungsleitung mit dem Ziel, eine Einigung/Konsens zu Themen der Beratung zu erzielen;
  • Sicherstellung der klaren Zusammenfassung des Berichts zur Versendung durch das Referat.

Hauptverantwortlichkeiten

  • Sitzungsleitung im Einklang und Kenntnis der Geschäftsordnung und der Compliance-Regeln der DKE;
  • Verantwortliche*r Ansprechpartner*in für den Referenten;
  • Strategische Leitung des Standardisierungsgremiums;
  • Beratung der Bereichsleitung Technology in wichtigen Angelegenheiten, die das Gremium betreffen;
  • Einstimmigkeit erzielen/Moderation der Konsensfindung;
  • In enger Abstimmung mit dem Referat Sicherstellung der Termintreue und Zügigkeit im Entwicklungsprozess der Publikationen, soweit zutreffend;
  • Teilnahme an relevanten Koordinationstreffen zwischen DKE Gruppen und darüber hinaus mit weiteren Organisationen wie z. B. DIN und VDI;
  • Förderung der DKE Interessen;
  • Beratung mit dem Referat des Gremiums bei der Entscheidungsfindung.

Grundsätzliches

  • Standardisierungsgremien werden von der DKE Geschäftsführung eingerichtet und berichten an diese,
  • Sie dürfen keine normativen Dokumente nach DIN 820 erarbeiten. Beispiele für mögliche Publikationen sind Normungsroadmaps, VDE SPEC, DIN SPEC, Anwendungsregeln usw.,
  • Sie dürfen Arbeitskreise einrichten.

Ernennung & Verfahren

  • Das Standardisierungsgremium wählt jeweils eine Person zum Vorsitz und zum stellvertretenden Vorsitz für eine Amtszeit von 4 Jahren. Wiederwahl ist möglich. Wahlberechtigt (passiv/aktiv) sind alle ordnungsgemäß aufgenommenen Mitarbeiter*innen des Gremiums.

Aufgaben

  • Vor der Sitzung:
    Tagesordnung mit dem Referat abstimmen, Beginn/Ende festlegen;
  • Sitzungsleitung mit dem Ziel, eine Einigung/Konsens zu Themen der Beratung zu erzielen;
  • Sicherstellung der klaren Zusammenfassung des Berichts zur Versendung durch das Referat.

Hauptverantwortlichkeiten

  • Der Vorsitz des Arbeitskreises leitet den Arbeitskreis inhaltlich und organisatorisch im Rahmen des Arbeitsauftrags des Arbeitskreises. Hierzu zählt auch die Erstellung einer zielgerichteten Tagesordnung,
  • Regelmäßiger Bericht an das übergeordnete Standardisierungsgremium,
  • Sicherstellen der VDE Verhaltensregeln (Compliance) während der Sitzungen einschließlich Vorlesen bei Sitzungsbeginn.

Ernennung & Verfahren

  • Zusammensetzung und Vorsitzende von Arbeitskreisen werden grundsätzlich vom übergeordneten Standardisierungsgremium bestimmt,
  • Zusätzliche Mitarbeiter*innen dürfen – in Absprache mit der Geschäftsstelle – vom Arbeitskreis selbst zur Mitarbeit aufgefordert werden. Sie müssen nicht unbedingt Mitarbeiter*innen des übergeordneten Standardisierungsgremiums sein,
  • Das übergeordnete Standardisierungsgremium kann den Arbeitskreis auffordern, einen AK Vorsitz vorzuschlagen,
  • Das übergeordnete Standardisierungsgremium kann jederzeit AK Vorsitz und Besetzung ändern,
  • Der*Die Vorsitzende des Arbeitskreises ist im übergeordneten Gremium vertreten und berichtet dort regelmäßig.

Aufgaben

  • Vor der Sitzung:
    Tagesordnung dem Referat zuleiten, Beginn/Ende festlegen, auf Notwendigkeit und Rechtfertigung für Reisekosten bewerten;
  • Sitzungsleitung mit dem Ziel, eine Einigung/Konsens zu Themen der Beratung zu erzielen;
  • Sicherstellung der klaren Zusammenfassung des Berichts zur Versendung durch das Referat.

Normung in Zahlen Stand 2023

Zahlen und Fakten zur Normung 2023

| DKE

DKE Technology: Eine der drei organisatorischen Säulen der DKE

DKE
28.05.2020

DKE Technology verbindet klassische Normungsarbeit mit innovativer Projektarbeit, die der konkreten Normungsarbeit vorausgeht, sie begleitet, unterstützt oder evaluiert. In der Synergie aus beidem – Projekt- und Gremienarbeit – sehen wir die Basis für eine zukunftswirksame Normung und Standardisierung sowie für die Weiterentwicklung unseres Dienstleistungsportfolios.

DKE Technology fächert sich in sieben Themengebiete auf. Ihnen sind thematisch die Normungsgremien zugeordnet, ebenso die spezifischen Projekte.

Zu den Arbeitsbereichen und Gremien der DKE

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