Die technischen Experten – in den Komitees und Unterkomitees der DKE etwa 9000 berufene Mitarbeiter – sind Fachleute aus allen wesentlichen "betroffenen Kreisen", z. B. Anwender, Behörden, Berufsgenossenschaften, Berufs-, Fach- und Hochschulen, Handel, Handwerkswirtschaft, industrielle Hersteller, Prüfinstitute, Sachversicherer, selbständige Sachverständige, Technische Überwacher, Verbraucher, Wissenschaft. Sie müssen von den sie entsendenden Stellen (z. B. Ausbildungs- und Forschungsinstituten, Behörden, Instituten, Verbänden, Vereinen) für die Arbeit in den Normungsgremien autorisiert sein.
Die Zusammensetzung der DKE Komitees erfolgt, wie in allen Arbeitsausschüssen von DIN, nach dem Grundsatz der Vertretung der betroffenen Kreise in einem angemessenen Verhältnis. Dieses wird im Einvernehmen mit den betroffenen Kreisen vereinbart und bedarf der Bestätigung durch den zuständigen Fachbereichsvorsitzenden. Nach erfolgter Bestätigung werden die Mitarbeiter von Komitees und Unterkomitees berufen, wobei diese Berufung jeweils bis zum Ablauf der vierjährigen Amtsperiode des Lenkungsausschusses der DKE gilt. Die berufenen Mitarbeiter handeln als Sachverständige ihrer Fachrichtung, sind jedoch gehalten, die Auffassung desjenigen Fachkreises zu vertreten, vom dem sie autorisiert sind.