Mann bezahlt fuer das Aufladen eines E-Autos
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30.06.2021 Fachinformation

Das Bezahlsystem an der Ladesäule – Investitionssicherheit durch Normen und Standards

Obwohl die Lade- und Entladeinfrastruktur in den letzten Jahren ausgebaut wurde, herrscht auf Betreiber- und Endkundenseite noch immer Unsicherheit. Insbesondere das Bezahlsystem an der Ladesäule ist aktuell vielerorts uneinheitlich geregelt. Mit der Ladesäulenverordnung (LSV) und der neuen VDE Anwendungsregel VDE-AR-E 2532-100 wurden Grundsteine für eine umfassende technische Standardisierung sowie ein einheitliches Bezahlsystem an der Ladesäule gelegt. Dies sorgt für Interoperabilität, höhere Kundenzufriedenheit und Investitionssicherheit bei Betreibern.

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Dr. Ralf Petri
Zuständiges Gremium
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Übersicht: Wenig verlässliche Infrastruktur für Besitzer von Elektroautos

Der Ausbau der Elektromobilität ist ein von der Politik gewolltes und von Verbraucher*innen begrüßtes Unterfangen. Ziel ist es unter anderem, durch eine Senkung des CO2-Ausstoßes im Straßenverkehr einen Beitrag zu Umweltschutz und Luftqualität in Innenstädten zu leisten. Doch während für Automobile mit Verbrennungsmotor längst eine Treibstoff-Infrastruktur besteht, waren Ladesäulen für Elektroautos lange Zeit nicht mit einheitlichen Normen und Standards ausgestattet. Das Ergebnis ist das heute noch sehr uneinheitliche Angebot an Ladesäulen in Bezug auf:

  • Interoperabilität
  • Technische/elektrische Sicherheit
  • Einheitliches Bezahlsystem

Besitzer von Elektrofahrzeugen konnten sich daher lange Zeit nicht darauf verlassen, überall in Deutschland oder gar im Ausland funktionale und mit der Technik des eigenen Autos kompatible Ladesäulen finden zu können.

Selbst bei gegebenen Voraussetzungen ist für E-Fahrzeugbesitzer oftmals nicht eindeutig, ob die ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel verlässlich an allen Ladestationen angenommen werden. So bieten beispielsweise viele Betreiber lediglich die Zahlung über proprietäre Apps oder Ladekarten an. Aus dem Grund herrscht bei Endverbraucher*innen große Unsicherheit bezüglich der vorhandenen Elektromobilitätsinfrastruktur.

Beispielsweise ist den Verbraucher*innen vor Fahrten in fremde Regionen kaum ersichtlich, ob ein Aufladen der Elektroauto-Batterie möglich sein wird – selbst wenn Ladesäulen vorhanden sind. Endverbraucher*innen müssten daher idealerweise verschiedene Ladekarten mit sich führen beziehungsweise mehrere proprietäre Bezahl-Apps auf dem Smartphone installiert haben.


Mann laedt E-Auto auf
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Neuerungen durch die Ladesäulenverordnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erließ 2016 die sogenannte Ladesäulenverordnung (LSV), die 2017 und 2021 durch entsprechende Verordnungen geändert wurde. Die Ladesäulenverordnung beinhaltet standardisierte gesetzliche Anforderungen an die Technik (z. B. einheitliche Verwendung von Typ-2- und Combo-2-Fahrzeugkupplungen gemäß DIN EN 62196-2 und DIN EN 62196-3) und Positionierungen von Ladestationen im öffentlich zugänglichen Raum (z. B. nötige Bodenmarkierungen) sowie Mindestanforderungen an das verwendete Bezahlsystem.

Insbesondere bei diesen gesetzlichen Anforderungen an das an der Ladestation angebotene Bezahlsystem wurden mit den Änderungen der Ladesäulenverordnung in den Jahren 2017 und 2021 neue Fakten geschaffen: In der Urversion der Verordnung wird 2016 noch die Anforderung gestellt, öffentlich zugängliche Ladesäulen mit entsprechenden Vorrichtungen für mindestens eine der folgenden Zahlungsoptionen auszustatten:

  • Barzahlung
  • Zahlung per Kreditkarte, Debitkarte etc.
  • Zahlung per App

Der Wortlaut der Verordnung setzt also lediglich voraus, dass mindestens eine der genannten Methoden nach Wahl des Betreibers vorhanden sein muss, während die Alternativen optional sind.

Mit der aktuellen Änderung der Ladesäulenverordnung 2021 wird nun für alle neu aufgestellten Ladesäulen ab 1. Juli 2023 ein Bezahlsystem verpflichtend vorausgesetzt, das mindestens die kontaktlose Zahlung mit gängigen Kredit- und Debitkarten erlaubt. Ältere Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden, dies ist jedoch für Betreiber mit Blick auf den Kundennutzen zu empfehlen.


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Standards im Ladestation-Bezahlsystem durch VDE-AR-E 2532-100

Während die Ladesäulenverordnung vor allem die Vereinheitlichung der Ausstattung von Ladesäulen mit Blick auf Endkunden zum Ziel hat, richten sich die Inhalte der im Expertengremium DKE/K 353 erarbeiteten VDE Anwendungsregel VDE-AR-E 2532-100 insbesondere an Ladesäulenbetreiber.

Ziel der VDE Anwendungsregel ist es, einheitliche Standards bei der Abwicklung der Authentifizierung und bei Abrechnungsvorgängen an Ladesäulen zu schaffen. Dazu definiert die VDE Anwendungsregel die Mindestanforderungen an verlässliche und datenschutzkonforme Systeme zur Erkennung der Autorisierung an Ladesäulen. Hier geht es konkret um zwei Anwendungsfälle:

  • Remote über Backend (z. B. Apps)
  • RFID-Transponder (z. B. Kredit-, Debit- oder Ladekarten)

VDE-AR-E 2532-100 erlaubt es so, die gesetzlich gemäß Ladesäulenverordnung ab 1. Juli 2023 vorgegebenen Mindeststandards (kontaktloses Bezahlsystem mit Kredit- und Debitkartenoption) mit höchstmöglicher Sicherheit einzuhalten.

Ein standardisiertes Bezahlsystem für Ladesäulen

Ein standardisiertes Bezahlsystem für Ladesäulen

| DKE

Authentifizierung und Bezahlvorgang: Wie funktioniert das Laden an einer Ladesäule?

Um zu verstehen, weshalb einheitliche Authentifizierungsstandards gemäß VDE-AR-E 2532-100 notwendig sind, muss zunächst der Ablauf des Ladevorgangs skizziert werden.

Typischerweise müssen Endverbraucher*innen zum Aufladen ihres E-Autos lediglich Fahrzeug und Ladesäule mittels eines Ladekabels verbinden. Danach entsperren sie durch eine Authentifizierung die Ladesäule. Nun findet der Ladevorgang statt, bis das Kabel wieder entfernt wird.

Da Ladesäulen in vielen Fällen nicht Teil einer Tankstellenanlage sind, ist typischerweise auch kein Personal zur Sicherstellung der Bezahlung vor Ort, wie es bei Tankstellen heutzutage noch üblich ist. Das bedeutet: Ein Authentifizierungsvorgang ist zwingend notwendig, bevor die Ladesäule überhaupt genutzt werden kann. Das System muss zunächst wissen, dass eine valide Zahlungsmethode vorliegt, bevor es Strom ausgeben darf.

Dementsprechend setzen viele Anbieter in Sachen Bezahlsystem auf die Authentifizierung über Prepaid-Karten, proprietäre Ladekarten oder Smartphone-Apps. In den letzten beiden Fällen muss die dafür erforderliche Authentifizierungsmethode vor der ersten Verwendung mit einem Zahlungsmittel verknüpft sein, sodass der angefallene Betrag nach dem Laden automatisch abgerechnet werden kann.

Das Bereitstellen von kontaktlosen Zahlungsoptionen mit Kreditkarte und Debitkarte ist an dieser Stelle somit eine gute Idee, da dies

  • die Kundenzufriedenheit erhöht,
  • Kunden außerhalb des eigenen Ökosystems zum Ad-hoc-Laden befähigt und
  • die Kompatibilität mit den Anforderungen der Ladesäulenverordnung (Stand 2021) gewährleistet.

Hier greift die VDE Anwendungsregel: Die in VDE-AR-E 2532-100 beschriebenen technischen Mindestanforderungen stellen sicher, dass Authentifizierungen verlässlich und interoperabel durchgeführt werden können.


VDE-AR-E 2532-100

VDE-AR-E 2532-100

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VDE-AR-E 2532-100: Anforderungen an eine Authentifizierung zur Nutzung von Versorgungseinrichtungen der Elektromobilität

Die VDE Anwendungsregel enthält Mindestanforderungen an Umgebungen, um eine vertrauenswürdige Ladeautorisierungskennung in eine Versorgungseinrichtung der Elektromobilität einzubringen.

VDE-AR-E 2532-100 befasst sich konkret mit der sicheren und interoperablen Authentifizierung an den Versorgungseinrichtungen der Elektromobilität für die Anwendungsfälle „Remote über Backendsystem“ und „RFID Transponder“.

VDE Anwendungsregel im VDE VERLAG

VDE Anwendungsregel bietet E-Mobilitätsstandards für Betreiber

Mit der VDE Anwendungsregel wird ein einheitlicher technischer Rahmen für Ladesäulenbetreiber gesetzt, der verschiedene Vorteile bringt:

  • Einheitliche Standards sorgen für maximale Interoperabilität.
  • Ein einheitliches Bezahlsystem schafft Kundenvertrauen und -zufriedenheit, die sich in erhöhten Erträgen an den Ladesäulen niederschlägt.
  • Einheitlichkeit sorgt für langfristige Investitionssicherheit, da keine regelmäßigen Umbauten durchgeführt werden müssen, sobald andere Regelungen in Kraft treten.

VDE-AR-E 2532-100 beinhaltet alle notwendigen Informationen, um ein eigenes Bezahlsystem im Bereich der Ladesäulen aufzubauen oder ein vorhandenes System so anzupassen, dass die zuvor genannten Vorteile greifen.


Auto steht an Ladesäule
Petair - Fotolia

Mobilität und Ladeinfrastruktur: Prüfung und Zertifizierung im VDE Institut

Elektronik im Automobil und in der Ladeinfrastruktur muss störungsfrei, zuverlässig funktionieren und darüber hinaus unbedingt sicher sein. Batterie- und Steuerungsmanagement sowie die verwendeten Steckverbinder, Schalter und Leitungen müssen die Sicherheit im Fahrzeug auch während und nach einem Unfall gewährleisten. Das VDE Institut prüft und zertifiziert nach aktuell gültigen Normen und Standards und vergibt Prüfsiegel für den nationalen und internationalen Markt.

Dienstleistungen zu Mobilität und Ladeinfrastruktur beim VDE Institut

Wie rentabel sind die Bezahlsysteme von E-Ladestellen für die Betreiber?

Die VDE Studie „Ad-hoc-Laden und spontanes Bezahlen: Wie sich punktuelles Aufladen umsetzen lässt“ hat ergeben, dass Bezahlsystem-Lösungen via Kreditkarte oder Smartphone tendenziell unrentabel für Ladesäulenbetreiber sind. Aufgrund der geringen Erträge je Ladevorgang und der vergleichsweise hohen Gebühren für den Zahlungsvorgang sinken hier die Margen. Besonders positiv hat sich hingegen die Zahlung per Debitkarte herausgestellt.

Zwei wesentliche Gründe für die Zahlung per Debitkarte:

  • Die Zahlungsgebühren sind typischerweise sehr gering, insbesondere im direkten Vergleich zu Kreditkarten und Online-Lösungen.
  • Girokonten und damit einhergehend eine Bankkarte mit Debitkarten-Funktionalität sind in der EU ein weitverbreitetes Zahlungsmittel.

Da die Ladesäulenverordnung ab 1. Juli 2023 ohnehin die Bezahloption mit Kredit- und Debitkarte als Mindestanforderung voraussetzt, sollten Betreiber von Ladesäulen also möglichst bald auf ein nach VDE-AR-E 2532-100 standardisiertes Bezahlsystem umsteigen.

Redaktioneller Hinweis:

Die im Text aufgeführten Normen und Standards können Sie beim VDE VERLAG erwerben.

Zum VDE VERLAG

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