Das Ziel dieses Projekts ist es, sich als Anlaufstelle für die Normungsgremien zu etablieren. Sie sollen Schlüsselaspekte aus den Standardisierungsbereichen zusammentragen und unter Einbeziehung der CLC-TCs Antworten erarbeitet werden. Diese sollen dann die Standardisierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Identifizierung, Entwicklung und Anpassung von IT-Standards vereinheitlichen, damit der Digitale Produktpass unter Berücksichtigung von EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und Batterieverordnung eingeführt werden kann.
In den einzelnen Bereichen sind insbesondere folgende Aspekte relevant:
Interoperabilitätsrahmen, Grundsätze, Terminologie: Die Interoperabilität des DPP wirkt sich auf die verschiedenen Lieferketten auf vertikaler, horizontaler und sogar bereichsübergreifender Ebene aus. Dies erfordert die Validierung der Normen, die sich mit den generischen Regeln für sektorspezifische Produktkategorien (z. B. Elektronik und Batterien) befassen, sowie die Koordinierung und Angleichung der technischen Anforderungen an die Systemarchitektur (z. B. föderierter oder verteilter Rahmen).
Prozesse, Verantwortlichkeiten und Richtlinien: Definition der Verantwortlichkeiten und Regeln für Prozesse und Prozesstypen (z. B. Wertstrom und Informationsfluss), insbesondere in Bezug auf Daten und IT-Governance (d. h. IT-Servicemanagement, einschließlich Überprüfbarkeit).
IT-Architektur (Dienste und Infrastruktur): Die Gewährleistung des Zugangs zu Informationen sollte im Einklang mit dem Grundsatz der Gewährung von Zugangsrechten auf der Grundlage der Rolle der Akteure in der Produktwertschöpfungskette (Need-to-know-Prinzip) erfolgen, was Standards für die Verwaltung von Identitäten, Zugängen und den Umgang mit Daten (d. h. Datenverteilung, -austausch, -integration, -verarbeitung und -speicherung) erfordert.
Daten: Der DPP muss auf einer dezentralen Architektur basieren. Dies bedeutet, dass der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in Verkehr bringt (oder ein von ihm beauftragter Dienstleister), für die im DPP enthaltenen Informationen verantwortlich ist. Der DPP sollte einen plattformübergreifenden Datenaustausch und die Verarbeitung von Produktinformationen durch mehrere Interessengruppen ermöglichen und die Konformität der Produkte gewährleisten.
Zugänglichkeit von Informationen: Der DPP muss so umgesetzt werden, dass er Informationen enthält, die mit digitalen Darstellungen physischer Produkte verknüpft sind. Die Verfügbarkeit digitaler Daten muss den Informationsanforderungen verschiedener Produktaspekte entsprechen. Um einen Datensatz mit qualitativ vergleichbaren Informationen zu definieren, müssen die verfügbaren Normen zur Produktleistung und die Mindestanforderungen an Informationen analysiert werden.
Identifizierung und Datenträger: Der Zugang zum DPP erfolgt über Datenträger, die auf dem Produkt (und gegebenenfalls auf dessen Verpackung) angebracht sind. Damit ein DPP-Rahmen funktionieren kann, müssen daher mehrere wichtige Aspekte harmonisiert werden. Einer dieser Aspekte ist die Beständigkeit des Datenträgers und damit auch die darauf gespeicherten Informationen, z. B. die URL mit der DPP-Adresse. Darüber hinaus ist eine eindeutige Zuordnung eines DPP zu einem Produkt erforderlich. Um die Technologieneutralität zu gewährleisten, müssen bestehende Normen für eindeutige Identifikatoren und Datenträger ermittelt und hinsichtlich ihres Stands der Technik analysiert werden.