Im Abschnitt 718.512.2.1 dieser Norm wird gefordert, dass zum Schutz bei mechanischer Gefährdung die Umhüllungen der Verteiler aus Stahlblech bestehen müssen.
Für den mechanischen Schutz unter Beibehaltung des Schutzzieles eines Verteilers ist jedoch nicht der Werkstoff der Umhüllung, sondern vielmehr die mechanische Stabilität ausschlaggebend.
Das zuständige DKE Gremium UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ hat deshalb eine Korrektur des Abschnitts 718.512.2.1 im Teil 718 beschlossen und diese Änderung bereits an das europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) zur Korrektur des aktuellen Harmonisierungsdokumentes (HD) 60364-7-718:2013 eingereicht.
Die zukünftige Anforderung wird – wie auch schon in der Vorgängernorm DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718):2005-10; 718.482.3.2 wiedergegeben – somit wie folgt lauten:
718.512.2.1 Zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen müssen Verteiler in separaten Räumen untergebracht werden oder durch zusätzliche Maßnahmen entsprechend mechanisch geschützt werden. Die Verteiler müssen dem Zugriff unbefugter Personen entzogen sein.
Die eingesetzten Betriebsmittel müssen die Anforderungen der folgenden Normen erfüllen:
- Verteiler nach den Normen der Reihe DIN EN 61439 (VDE 0660),
- Installationskleinverteiler nach DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1) oder DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24),
- Gehäuse für zentrale Stromversorgungssysteme nach DIN EN 50171 (VDE 0558-508).
In Deutschland ist die Veröffentlichung einer Berichtigung zu diesem Abschnitt für 2016 geplant.
Da die Übergangsfrist der Vorgängernorm DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718):2005-10 noch bis Mai 2016 gilt, ist es jetzt und auch in Zukunft zulässig, wie bisher Verteiler aus Isolierstoff in Übereinstimmung mit der Norm einzusetzen.