Es ist allgemein bekannt, dass Entwicklungsländer über viele Jahre hinweg als Mülldeponie für veraltete Elektro- und Elektronikgeräte aus Industrieländern dienten. Und das trotz des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, ein internationaler Vertrag, der darauf ausgerichtet ist, die Verbringung gefährlicher Abfälle, einschließlich Elektro- bzw. Elektronikabfälle, von einem Land in ein anderes, insbesondere von Industrieländern in Entwicklungsländer, zu reduzieren.
Das Basler Übereinkommen wurde im März 1989 geschlossen und trat im Mai 1992 in Kraft. Während Elektro- bzw. Elektronikabfälle zum Zeitpunkt des Beschlusses vor dreißig Jahren kaum eine Schlagzeile wert waren, sieht die Situation im zunehmend digitalen 21. Jahrhundert ganz anders aus. Heute werden Elektro- bzw. Elektronikabfälle in Millionen Tonnen angegeben, wovon ein Teil auf Mülldeponien landen kann, die nicht selten in den Randbezirken großer Städte liegen. Laut „Global E-Waste Monitor 2020“ werden allerdings nur 17,4 % der Elektro- bzw. Elektronikabfälle, die weltweit produziert werden, in einer umweltverträglichen Art und Weise gesammelt bzw. verwertet.
Dadurch stellt sich die Frage nach den restlichen 82,6 %: Wo landen die Produkte und wie werden sie verwertet, wenn sie ihren Zielort erreicht haben? In der Theorie sieht das Szenario so aus, dass die Geräte im Zielland repariert und als Gebrauchtartikel zu günstigen Preisen weiterverkauft werden. In der Realität scheint es aber häufig so, dass besonders im Fall von Smartphones, Tablets oder Computern die wertvollen Teile und Metalle ausgebaut werden, bevor sie auf einer Mülldeponie entsorgt werden.
2020 machte die Schweiz, zusammen mit Ghana, den Vorschlag, das Basler Übereinkommen dahingehend zu modifizieren, dass sämtliche Elektro- bzw. Elektronikabfälle, die über Grenzen transportiert werden, die vorherige Genehmigung des Ziellands benötigen, selbst wenn die Elektro- bzw. Elektronikabfälle ungefährlich sind. Aktuell werden gemäß Basler Übereinkommen Elektro- bzw. Elektronikabfälle, die als gefährlich klassifiziert sind und in ein anderes Land transportiert werden, kontrolliert. Das gilt allerdings nicht für ungefährliche Elektro- bzw. Elektronikabfälle.