DKE/AK 461.2.1 Laden bei Abwesenheit einer Vertragspartei
Erarbeitung eines Teil einer Norm von mess- und systemtechnischen Mindestanforderungen für stationäre konduktive Gleich- und Wechselstrom-Versorgungseinrichtungen für Abrechnungszwecke bei der Lieferung von Elektrizität an oder von nicht stationären elektrischen Betriebs-mitteln (z. B. für E-Mobilität) – für den Anwendungsfall: Laden bei Abwesenheit einer Vertragspartei.