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DKE/K 767 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Arbeitsgebiet
Die Aufgabe des DKE/K 767 und seiner Unterkomitees besteht in der Bearbeitung von Fachgrundnormen, Grundnormen und Produkt- bzw. Produktfamiliennormen auf dem Gebiet der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). Hierbei obliegt dem DKE/K 767 im Wesentlichen die Koordinierung und Steuerung der Aktivitäten der EMV-Gremien im Bereich Basic Functions. Die Gremien arbeiten den entsprechenden internationalen und europäischen Gremien, insbesondere CISPR und IEC/TC 77 sowie CLC/TC 210, zu.
Tätigkeiten
Vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der neuen EMV-Richtlinie und der Funkgeräte-Richtlinie hat das DKE/K 767 eine Reihe von Aktivitäten entfaltet, um dazu beizutragen, dass die bestehenden und unter den vorhergehenden Richtlinien gelisteten Harmonisierten Europäischen Normen (HEN) für die Listung unter den neuen Richtlinien fit gemacht werden. Dies betrifft zum einen die Schaffung von nach den neuen Vorgaben gestalteten Anhängen ZZ, die der Darstellung des Zusammenhangs zwischen den wesentlichen Anforderungen der Richtlinien und den Festlegungen der unter diesen Richtlinien zur Listung vorgesehenen HEN dienen. Das DKE/K 767 hat Vorschläge für solche Anhänge erarbeitet, die seitens des deutschen Komitees in das CENELEC/TC 210 eingespeist wurden. Ferner hat das DKE/K 767 Vorschläge für gemeinsame Abänderungen bei denjenigen produktspezifischen HEN erarbeitet und in das CENELEC/TC 210 eingebracht, die die EMV von Geräten betreffen, die mit Funk- bzw. Kommunikationsmodulen ausgestattet werden. Entsprechend der 2014 veröffentlichten Funkgeräte-Richtlinie (en: Radio Equipment Directive) ist davon auszugehen, dass entsprechende Geräte, die bisher in den Geltungsbereich der EMV-Richtlinie fielen, zukünftig von der Funkgeräte-Richtlinie erfasst werden. Mit Hilfe der gemeinsamen Abänderungen sollen nun die notwendigen Festlegungen in den entsprechenden Normen ergänzt werden, die die Prüfung der Geräte mit aktivem Funk- bzw. Kommunikationsmodul betreffen und somit eine Voraussetzung erfüllt werden, damit die Normen unter der Funkgeräte-Richtlinie gelistet werden können. Seitens CENELEC/TC 210 ist geplant, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die eingereichten Vorschläge zur Ergänzung der in seinen Bereich fallenden HEN weiterverarbeiten soll und das deutsche Komitee wurde gefragt, den Leiter für diese Arbeitsgruppe zu benennen.
Parallel ist ETSI zurzeit mit der Ausarbeitung einer allgemeinen Europäischen Norm befasst, die Festlegungen zur EMV von solchen kombinierten Geräten enthält. Es ist vorgesehen, den Entwurf dieser Norm in das Einstufige Annahmeverfahren von ETSI (sog. ENAP-Verfahren) zu geben.
Weiterhin wurde seitens CISPR/B das Projekt zur Ergänzung der Internationalen Norm CISPR 11 um Grenzwerte und Messverfahren für die hochfrequente Störaussendung von Geräten, die der drahtlosen Energieübertragung dienen, offiziell gestartet und ein Komitee-Entwurf wurde herausgegeben. Neben CISPR/B, das mit der Erarbeitung einer Ergänzung der internationalen Norm CISPR 11 durch entsprechende Festlegungen befasst ist, haben sich auch andere CISPR-Unterkomitees dieses Themas angenommen. Techniken der drahtlosen Energieübertragung sollen u. a. für das induktive Laden der Batterien von Elektrofahrzeugen, aber auch bei anderen Geräten, z. B. Haushaltsgeräten, Mobilfunkgeräten, Einrichtungen der Informationstechnik, verwendet werden. Die seitens CISPR/B geplanten Festlegungen finden somit Interesse auch über den eigentlichen Bereich dieses Gremiums hinaus, was sich z. B. auch daran zeigt, dass EMV-Experten aus dem Bereich der Automobilindustrie in der Arbeitsgruppe von CISPR/B mitarbeiten.
Schließlich wurde im Berichtsjahr die Internationale Norm CISPR 35 mit Festlegungen zur Störfestigkeit von Multimediageräten veröffentlicht und somit die Zusammenführung der ursprünglich in getrennten Normen vorhandenen EMV-Festlegungen für Rundfunkempfänger und verwandte Geräte auf der einen Seite und Einrichtungen der Informationstechnik auf der anderen Seite in einheitliche Normen abgeschlossen.
Ausblick
Vor dem Hintergrund aktueller technischer Entwicklungen gewinnt die EMV weiter an Bedeutung als ein Faktor für die Sicherstellung der gegenseitigen Koexistenz unterschiedlicher Anwendungen und Dienste. Daher wird die Erarbeitung von EMV-Festlegungen für neue Technologien auch 2017 intensiv weitergeführt werden.