DKE/K 236 Errichten elektrischer Anlagen und deren Betriebsmittel in explosivstoffgefährdeten Bereichen
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Ausarbeiten von Normen und Bestimmungen für die Errichtung von elektrischen Anlagen in explosivstoffgefährdeten Betriebsstätten.
Arbeitsgebiet
Das DKE/K 236 befasst sich mit der Normung von Errichtungsanforderungen für Bereiche, in denen Gefährdungen durch Stoffe auftreten, die dem Sprengstoffgesetz unterliegen.
Tätigkeiten
Aktivitäten und Sitzungen finden bei Bedarf statt, sobald eine Gesetzesänderung dies erfordert.