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DKE/K 235 Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Erarbeiten der Bestimmungen für das Errichten und den Betrieb elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Arbeitsgebiet
Das DKE/K 235 ist für die Zoneneinteilung und die Errichtungsanforderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen zuständig. Bei der Normung auf diesem Gebiet müssen die besonderen Bedingungen des Explosionsschutzes sowie die besonderen Bedingungen des Gas- und Staubexplosionsschutzes beachtet werden.
Tätigkeiten
Auf nationaler Ebene wurde erneut die Verwendung von persönlichen elektrischen Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen diskutiert. Dieses Thema gewinnt immer mehr an Bedeutung, da in der heutigen Zeit vermehrt Personen elektronische Geräte mit sich führen und sich auch mit diesen Geräten in explosionsgefährdete Bereichen bewegen und arbeiten. Diese Geräte müssen aber in solchen Fällen einer Bewertung unterzogen werden, ob sie eine Zündquelle darstellen können. Hierzu muss nicht nur das Gerät, sondern auch die durchzuführende Tätigkeit des Person betrachtet werden. Hierzu konnte man bisher noch keine generelle Lösung finden, sondern musste die Einzelfälle betrachten.
Weitere Projekte sind zur Zeit nicht in Bearbeitung.
Ergänzend wurden nationale Anfragen diskutiert und beantwortet.
Ausblick
Unabhängig von den nationalen Diskussionen wurde auf internationaler Ebene das Thema der persönlichen tragbaren elektrischen Geräte aufgenommen und soll nun in einer Working Group bearbeitet werden.