DKE/K 222 Errichten von Starkstromanlagen über 1 kV und deren Erdung
Festlegung von Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen über 1 kV soweit diese nach Mindestabständen errichtet werden und für das Aufstellen von Hochspannungsschaltanlagen aller Bauformen für alle Aufstellungssorte, sofern keine Sonderbestimmungen gelten.