Der Anwendungsbereich dieses Dokuments gilt für elektrische und elektronische Einrichtungen im Bereich der Audio-, Video-, Informations- und Telekommunikationstechnik, einschließlich elektrischer Büromaschinen, und zwar für eine Nennspannung bis zu 600 V. Eine Nennspannung von 600 V schließt Einrichtungen mit Nennwerten von 400 V/690 V mit ein. Dieses Dokument gilt auch für – Bauteile und Baugruppen, die zum Einbau in diese Einrichtung vorgesehen sind. Es wird aber nicht erwartet, dass solche Bauteile und Baugruppen den Anforderungen der Norm in jeder Hinsicht genügen, sofern die vollständige Einrichtung die Anforderungen erfüllt, wenn solche Bauteile und Baugruppen eingebaut sind; – externe Netzteile (en: power supply units), die zur Versorgung anderer Einrichtungen, die in den Anwendungsbereich dieses Dokuments fallen, vorgesehen sind; – Zubehör, das zur Verwendung mit Einrichtungen, die in den Anwendungsbereich dieses Dokuments fallen, vorgesehen ist. – Große Einrichtungen, die in Bereichen mit eingeschränktem Zugang installiert sind. Für Einrichtungen, die große Maschinen Aspekte aufweisen, können zusätzliche Anforderungen gelten, und – Einrichtungen für den Einsatz in tropischen Regionen. Dieses Dokument enthält auch Anforderungen für Einrichtungen der Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik, die an einem Aufstellort im Außenbereich installiert werden sollen. Die Anforderungen für Einrichtungen für den Außenbereich gelten auch, wenn zutreffend, für Umhüllungen im Außenbereich, die für den direkten Einbau im Feld geeignet sind, und die Umhüllung für Einrichtungen von Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik liefert und an einem Aufstellort im Außenbereich installiert werden. Dieses Dokument gilt nicht für: – Einrichtungen mit nicht in sich geschlossenen gefährlichen sich bewegenden Teilen, wie z. B. Roboterausrüstung und – Roboter zur Körperpflege, einschließlich Roboter für mobile Diener, Roboter für Körperassistenten und Roboter für Personentransporte und – Stromversorgungssysteme, die nicht integraler Bestandteil der Einrichtung sind, wie z. B. Motorgeneratoren-Einheiten, Batterie-Backup-Systeme und Stromverteilungs-Transformatoren. Dieses Dokument behandelt nicht: – Fertigungsprozesse, ausgenommen sind Stückprüfungen; – Verletzungen durch Gase, die bei thermischer Zersetzung oder Verbrennung entstehen; – Verfahrensweisen bei der Entsorgung; – Auswirkungen des Transports (außer den in diesem Dokument aufgeführten); – Auswirkungen der Lagerung von Werkstoffen, Bauteilen oder der Einrichtung selbst; – die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen durch Teilchenstrahlung wie Alpha- und Betateilchen; – die Wahrscheinlichkeit von thermischen Verletzungen durch die Energie thermischer Strahlung oder Konvektion; – die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen durch brennbare Flüssigkeiten; – die Benutzung der Einrichtung in mit Sauerstoff angereicherter oder explosiver Atmosphäre; – Exposition mit Chemikalien, außer den in Abschnitt 7 aufgeführten; – elektrostatische Entladungsereignisse; – Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern; – Umweltaspekte oder – Anforderungen zur funktionalen Sicherheit, mit Ausnahme derjenigen im Zusammenhang mit Arbeitszellen.