Diese Internationale Norm legt die Verfahren zum Prüfen von Freileitungstragwerken fest.
Sie gilt für die Prüfung von Stützpunkten und Tragwerken von Freileitungen.
Für die bei der Herstellung der Tragwerke verwendeten Werkstoffe gibt es keine Einschränkungen; diese können Metalllegierungen, Beton, Holz, Schichtholz und Kunststoffverbundwerkstoffe sein, sind aber nicht hierauf beschränkt. Wenn vom Auftraggeber gefordert, darf diese Norm auch für die Prüfung von Tragwerken für Telekommunikationseinrichtungen und für Oberleitungen elektrischer Eisen- und Straßenbahnen, von Portalen für Schaltanlagen, von Masten für Straßenbeleuchtung, von Türmen für Windturbinen, von Stützpunkten für Skilifte usw. angewandt werden.
Prüfungen an Modellen mit verkleinertem Maßstab werden von dieser Norm nicht behandelt.