Dieser Teil -2-12 der Reihe IEC 60695 spezifiziert Einzelheiten für die Prüfung mit dem Glühdraht, die als Brennbarkeitsprüfung zur Bestimmung der Glühdrahtbrennbarkeitszahl (GWFI) an Prüflingen aus festen elektrischen Isolierstoffen oder anderen festen Werkstoffen ausgeführt wird.
Der GWFI ist die höchste durch das hier beschriebene Norm-Prüfverfahren ermittelte Temperatur und bewertet nach folgenden Kriterien:
Das Material entzündet sich entweder gar nicht oder eine Entzündung erlischt innerhalb von 30 s nach Entfernen des Glühdrahts, wobei geschmolzene Tropfen, sofern sie aufgetreten, nicht zur Entzündung des Prüf-Seidenpapiers führen.
Dieses Material-Prüfverfahren wird an einer Serie von standardisierten Prüflingen durchgeführt. Die damit gewonnenen Daten wie auch Daten, die über die Prüfmethode der Glühdrahtentzündungstemperatur (GWIT, IEC 60695-2-13) ermittelt wurden, können dann im Prozess der Materialvorauswahl (IEC 60695-1-30) bzw. ihrer Eignung (IEC 60695-2-11) herangezogen werden.
IEC 60695-2-12 ist eine Sicherheitsgrundnorm. Sie richtet sich an Technische Komitees zur Umsetzung in Normen und in Einklang mit IEC Guide 104 sowie ISO/IEC Guide 51. Eine anwendungsspezifische Einbindung dieser Sicherheitsgrundnorm obliegt dann dem jeweiligen Technischen Komitee.
Für diese Revision des Teils -2-12 sind keine direkten technischen Änderungen vorgeschlagen; auf die Überarbeitung der in Bezug genommenen 60695-2-10 wird hingewiesen.
Zuständig ist das DKE/K 133 "Prüfverfahren zur Beurteilung der Brandgefahr von elektrotechnischen Produkten und Isolierstoffen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.