Dieser Teil der IEC 62368 gilt für elektrische und elektronische Einrichtungen im Bereich der Audio-, Video-, Informations- und Telekommunikationstechnik, einschließlich elektrischer Büromaschinen und zwar für eine Nennspannung bis zu 600 V. Diese Norm enthält keine Anforderungen, die betriebliche Eigenschaften oder die funktionalen Eigenschaften der Einrichtung betreffen. Die Norm gilt auch für Bauteile und Baugruppen, die zum Einbau in diese Einrichtung vorgesehen sind. Es wird aber nicht erwartet, dass solche Bauteile und Baugruppen den Anforderungen der Norm in jeder Hinsicht genügen, sofern die vollständige Einrichtung die Anforderungen erfüllt, wenn solche Bauteile und Baugruppen eingebaut sind.
Die Norm DIN EN 62368-1 (VDE 0868-1) ist gegenüber DIN EN 60950-1 (VDE 0805-1) und DIN EN 60065 (VDE 0860) komplett neu strukturiert und geht von einem neuen sicherheitstechnischen Ansatz aus. Dieser neue Ansatz geht von der Prämisse aus, dass Schäden dann auftreten können, wenn Energie ausreichender Stärke und Dauer auf einen Körper einwirkt. Die Berücksichtigung des von möglichen Energiequellen ausgehenden Gefährdungsrisikos steht im Vordergrund sicherer Gerätekonstruktion. Eingeführte Vorgehensweisen für Geräteentwicklung und -prüfung können nicht unbesehen fortgeführt werden.
Diese Norm gilt nicht für:
- Fertigungsprozesse, ausgenommen Sicherheitsprüfungen;
- Verletzungen durch Gase, die bei thermischer Zersetzung oder Verbrennung entstehen;
- Verfahrensweisen bei der Entsorgung;
- Auswirkungen des Transports (außer den in dieser Norm aufgeführten);
- Auswirkungen der Lagerung von Werkstoffen, Bauteilen oder der Einrichtung selbst;
- die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen durch Teilchenstrahlung wie Alpha- und Betateilchen;
- die Wahrscheinlichkeit von thermischen Verletzungen durch die Energie thermischer Strahlung oder Konvektion;
- die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen durch brennbare Flüssigkeiten;
- die Benutzung der Einrichtung in mit Sauerstoff angereicherter oder explosiver Atmosphäre;
- Exposition mit Chemikalien, außer den in Abschnitt 7 aufgeführten;
- elektrostatische Entladungsereignisse;
- Umweltaspekte;
- Anforderungen zur funktionalen Sicherheit.
Das Amendment A11 enthält im Anhang ZC, A-Abweichungen, die Löschung der italienischen Abweichungen im Abschnitt F.1.
Zuständig ist das DKE/K 711 "Sicherheit elektronischer Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.