E DIN EN 62282-3-400 (VDE 0130-3-400):2016-08

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Brennstoffzellentechnologien -

Teil 3-400: Stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme - Kleinstationäres Brennstoffzellen-Energiesystem mit Kraft-Wärme-Kopplung

Kurzdarstellung

Dieser Teil 3-400 aus der Normen-Reihe „Brennstoffzellentechnologien - Stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme DIN EN 62282-3-x“ gilt für kleine stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die als Heizgerät betrieben werden und elektrische Energie sowie nutzbare Wärme, mit oder ohne zusätzliche Wärmeerzeuger für Spitzenlastfunktion, zur Verfügung stellen. Sie gilt für Brennstoffzellen-Energiesysteme, die für den dauerhaften Anschluss an das elektrische Netz eines Endanwenders vorgesehen sind. Der direkte Netzanschluss (Parallelbetrieb) fällt ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Diese Norm legt Anforderungen für den Bau, die Sicherheit, die Installation, die Gebrauchstauglichkeit, die rationelle Energieverwendung, die Kennzeichnung und die Leistungsmessung dieser Geräte fest.
Darüber hinaus enthält diese Norm regionale und länderspezifische Anforderungen zur Erleichterung der weltweiten Anwendung. Grundlegende regionale und länderspezifische Anforderungen werden in Anhang B für Europa, in Anhang C für Japan und in Anhang D für die USA dargestellt.
Wird durch den Anwender der Norm ein länderspezifischer Anhang auswählt, so gilt dieser Anhang für das gesamte KWK-Gerät. Es ist nicht zulässig, Anforderungen aus verschiedenen Anhängen zu kombinieren.
Diese Norm ist auf mit Gas und Flüssigkeit betriebene Brennstoffzellen-Energiesysteme mit einer Wärmebelastung basierend auf einem niedrigeren Wärmeerzeugungswert von bis zu 70 kW begrenzt. Für einige regionale Anwendungen ist die elektrische Ausgangsleistung begrenzt. Regionale und länderspezifische Einschränkungen werden für verschiedene Länder angegeben.
Die Norm ist auf Geräte unterschiedlicher Systeme anwendbar:
- Systeme in denen das stationäre Brennstoffzellen-Energiesystem und der zusätzliche Wärmeerzeuger in einem Gehäuse ohne Trennwand installiert sind.
- Systeme, bei dem das stationäre Brennstoffzellen-Energiesystem und der zusätzliche Wärmeerzeuger nicht in einem Gehäuse eingebaut und keine gemeinsamen Leitungen nutzt (d. h., jedes Gerät hat ein eigenes Leitungssystem), braucht diese Norm nicht für den zusätzlichen Wärmeerzeuger angewendet zu werden.
- Systeme mit kondensierenden oder nicht kondensierenden Bedingungen im Abgas und für Geräte mit Leitungen, die als Teil des Gerätes enthalten sind (Typ B, Typ C) sowie für Geräte ohne Leitungen (Typ A)
- Systeme, denen zum Betrieb folgende Brennstoffe zugeführt werden:
- Erdgas und andere methanreiche Gase
- aus Ölraffination gewonnene Brennstoffe (flüssige Propangase, Propan und Butan)
- Wasserstoff als Versorgungsgas für KWK-Erzeuger
Für den Wärmetauscher des Brennstoffzellen-Energiesystems gilt:
- Das Wärmetauschermedium soll Wasser oder eine Mischung aus Wasser und Zusätzen zur Vermeidung von Korrosion und Vereisung sein.
- Der Wärmetauscherkreis kann für offenen oder abgedichteten Betrieb ausgelegt werden.
- Die maximale Temperatur des Wärmetauschermediums darf 100 °C bzw. den für verschiedene Länder angegebenen Wert nicht überschreiten.
- Der maximale Druck im Wärmetauscherkreis darf 0,3 MPa bzw. die für verschiedene Länder angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
- Der maximale Druck eines häuslichen Warmwasserkreislaufs, falls dieser installiert ist, darf 0,1 MPa bzw. die für verschiedene Länder angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
Im informativen Anhang F der Norm werden Gasgeräte nach der Art der Luftzufuhr und der Abgasführung klassifiziert.
Die Norm ist anwendbar für Innenraum und Freiluftinstallationen und für Systeme mit oder ohne integrierte Batterien.
Zuständig ist das DKE/K 384 "Brennstoffzellen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

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Enthält:

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105/541/CDV:2015-09

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Aktuell
Erscheinungsdatum
01.08.2016
Bereitstellungsdatum
15.07.2016
Einspruchsfrist
15.09.2016
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Dr. David Urmann
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

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Referatsassistenz
Margot Schmitt
Merianstr. 28
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