Diese Norm gilt für Stabschleifer und rotierende Kleinwerkzeuge zur Verwendung mit Einsatzwerkzeugen mit einem Durchmesser bis zu
55 mm und eingebautem Schleifzubehör mit einem Durchmesser bis zu 80 mm, z. B.
- Schleifkonusse oder Schleifstifte mit Gewinde, die auf einen Dorn ohne Hinterschneidung an der Anschlagschulter aufgeschraubt werden,
- auf einem Dorn befestigte Schleifscheiben, und
- Drehfeilen
mit einer Bemessungsdrehzahl, bei der die Umfangsgeschwindigkeit des Zubehörs mit Bemessungskapazität 80 m/s nicht überschreitet.
Diese Norm gilt nicht für Gerad- oder Vertikalschleifer mit Flanschen zum Antrieb des Schleifzubehörs. Diese Elektrowerkzeuge sind von IEC 60745 2-3 erfasst.
Zuständig ist das DKE/K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.