Diese Norm legt die allgemeinen Anforderungen an die wiederkehrenden Prüfungen für Einrichtungen für die in-vivo-Überwachung fest (Ganz- und Teilkörperzähler; auch als Inkorporationsmonitore bezeichnet), mit denen Spurenmengen von Radionukliden im Körper von Personen nachgewiesen werden sollen, die in Bereichen mit einem potentiellen Inkorporationsrisiko durch künstliche oder natürliche Radionuklide beschäftigt sind bzw. sich darin aufhalten oder als Bewohner in Gebieten leben, die durch natürlich vorkommende oder künstliche Radionuklide kontaminiert sein können.
Die Anforderungen dieser Norm sind auf fest installierte Einrichtungen und auf in Fahrzeugen montierte Einrichtungen anwendbar. Je nach Messgeometrie, die vom Gerätetyp und dem zu untersuchenden Organ abhängig ist, steht, sitzt oder liegt die zu überwachende Person.
Die allgemeinen Anforderungen an die Auslegung, Leistungsmerkmale und Prüfverfahren für die genannten Messeinrichtungen sind in DIN EN 61582 (VDE 0493 2 3) festgelegt.
Zuständig ist das GUK 967.2 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (www.dke.de), Gemeinschaftsgremium mit dem Normenausschuss Radiologie (NAR) im DIN.