Gegenüber DIN EN 61000-4-30 (VDE 0847-4-30):2004-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Ergänzung der normativen Verweisungen im Abschnitt 2 um IEC 61000-2-2 und IEC 61000-2-8;
b) zum Begriff 3.1 "(Mess-)Kanal" wurde zur Anmerkung ergänzt, dass in Mehrphasensystemen ein Kanal auch zwischen dem Neutralleiter und der Erde sein kann;
c) Ergänzung der neuen Begriffs 3.2, 3.22 und 3.25; die Nummern der nachfolgenden Abschnitte wurden entsprechend erhöht;
d) der Begriff 3.6 "Markierte Daten" wurde umformuliert;
e) zum Begriff 3.18 "Messunsicherheit" wurde die Definition aus dem IEV übernommen;
f) Einführung einer dritten Anforderungsklasse S durch entsprechende Ergänzung in 4.1, 4.4, 4.5, 4.6, 4.7, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4;
g) Ergänzung von weiteren Anmerkungen in 4.1;
h) in 4.3 wurde die Messung zwischen Phasenleiter und Erde ergänzt;
i) in 4.5 wurden Zwischenüberschriften eingeführt und die Festlegungen für Klasse A und Klasse B wurden überarbeitet;
j) in 4.4 und 4.5.2 wurde zur Klasse A ergänzt, dass die Messung mit jedem UTC-10-min-Uhrschlag neu synchronisiert werden muss;
k) in 4.7 wurde die Anmerkung 2 gestrichen;
l) in 5.1.2, 5.2.2, 5.3.2, 5.7.2, 5.8.2, 5.9.2 und 5.10.2 wurden Messbereiche eingeführt, in denen die dort festgelegte Messunsicherheiten eingehalten werden müssen;
m) in 5.1.3 wird zur Klasse A ergänzt, dass der Hersteller das Verhalten während der Frequenzmessung festlegen sollte, wenn der Referenzkanal Spannung verliert;
n) 5.1.4, 5.2.4, 5.3.4, 5.4.5.3, 5.5.4 und 5.7.4 wurden ergänzt;
o) in 5.7.2 wurde Bild 5 ergänzt;
p) in 5.8.1 und 5.9.1 wurden Angaben ergänzt, bis zu welcher Oberschwingungsordnung gemessen werden muss;
q) in 5.12 wurde überarbeitet und ergänzt;
r) in 6.1 wurden die Tabellen 1 und 2 zusammengefasst und Festlegungen für Messgeräte der Klasse S ergänzt;
s) die bisherigen Abschnitte A.6 bis A.8 wurden in den neuen Anhang B transferiert und dadurch bedingt der bisherige Abschnitt A.9 in A.6 umgetauft;
t) die im neuen Anhang B gegebenen Informationen wurden erheblich erweitert (B.2.3 bis B.6);
u) der Anhang C wurde ergänzt;
v) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.