DIN 25426-2:1992-10 „Umschlossene radioaktive Stoffe – Anforderungen an radioaktive Stoffe in besonderer Form“ wurde bereits 2013 zurückgezogen. Mit Ausgabe April 2014 ist nun die Gefahrgutregel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erschienen, welche künftig statt der DIN 25426-2 angewendet werden soll:
BAM-GGR 017 „Leitfaden für die Prüfung und Zulassung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form“, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der BAM, Band 44, Ausgabe 2/2014.
Die BAM ist gemäß § 8 Absatz 2 GGVSEB in Deutschland die zuständige Behörde für die Prüfung und Zulassung radioaktiver Stoffe in besonderer Form. Die Regel soll eine Übersicht zu Grundlagen für die Durchführung der Bauartprüfung und zum Verfahren der Zulassung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form geben. Die Regel erläutert die in den gesetzlichen Grundlagen enthaltenen Vorschriften. Die Zusammenfassung der Anforderungen an Auslegung, Fertigung und Betrieb zulassungsfähiger Bauarten soll dem Antragsteller die Information über Inhalt und Umfang der im Zulassungsverfahren vorzulegenden Nachweise und Unterlagen erleichtern.
Für die DIN 25426-2 zuständig ist das DKE/K 967 „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.