DKE
28.11.2018 Hinweis zur Norm

Dürfen Inspektionen nach DIN VDE 0834 von Fachkräften für Rufanlagen durchgeführt werden?

Verlautbarung zur DIN VDE 0834-1 (VDE 0834-1):2016-06

Aufgrund vieler Nachfragen, die es zur Vorgängerversion der Verlautbarung gab, wurde das Dokument vom Gremium überarbeitet und steht nun in einer genauer spezifizierten und aktualisierten Version zum Download zur Verfügung. Für Rückfragen können Sie sich jederzeit an die Geschäftsstelle wenden.

An den Fachausschuss wurde die Frage herangetragen, ob auch Inspektionen nach DIN VDE 0834 (VDE 0834-1):2016-06, Abs. 11.2 von Fachkräften für Rufanlagen durchzuführen sind.

Kontakt
Janina Laurila-Dürsch
Zuständiges Gremium
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Die überarbeitete Stellungnahme des DKE/UK 713.2 „Allgemeine Signalanlagen und Signalgeräte“ dazu lautet:

"Der Betreiber oder eine von ihm beauftragte Person ist von einer Fachkraft für Rufanlagen aktenkundig in die Funktion und Bedienung der Rufanlage einzuweisen. Die Aufgaben der eingewiesenen Person sind dann zuweisende, organisatorische und kontrollierende Funktionen, damit die Rufanlage jederzeit funktionsfähig bleibt.

Sowohl die vierteljährliche wie auch die jährliche Inspektion (Abs. 11.2) muss durch eine Fachkraft für Rufanlagen eigenverantwortlich durchgeführt werden. Dieser Vorgang kann durch eingewiesene Personen unterstützt werden."

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