Frankfurt am Main, Sonnenuntergangslicht
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23.08.2023 Kurzinformation

Ausphasung konventioneller Lichtquellen

Bereits seit einigen Jahren verschwinden immer mehr konventionelle Lichtquellen vom Markt. Grund dafür sind Vorgaben und Richtlinien auf europäischer Ebene im Hinblick auf gefährliche Substanzen sowie energieeffizientere Produkte. Auch 2023 sind weitere Lampentypen von der Ausphasung betroffen.

Der Markt für konventionelle Lichtquellen hat sich in den letzten Jahren massiv gewandelt. Dieser geht zum einen darauf zurück, dass inzwischen für fast alle konventionellen Lampen Ersatzprodukte in LED-Technik zur Verfügung stehen. Zum anderen müssen umweltrelevante Richtlinien und Verordnungen im Europäischen Markt umgesetzt werden.

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Hans Finke
Roman Ott
Zuständiges Gremium

Maßgeblich für die Produkte der elektrischen Beleuchtung sind unter anderem die EU-Richtlinie zu Beschränkungen bei der Verwendung von gefährlichen Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten (2011/65/EU, Restriction of the use of certain Hazardous Substances; RoHS) und die EU-Verordnungen für Energieverbrauchsanforderungen (EU/2019/2015) sowie zum Ökodesign (EU/2019/2020).

In diesen Regelungen und Verordnungen finden sich unter anderem Grenzwerte zum Quecksilbergehalt von Leuchtstofflampen oder Anforderungen an die Effizienz der Lichtquellen. Letztere werden definiert als der zur Verfügung stehende Lichtstrom im Verhältnis zur erforderlichen elektrischen Leistung in lm/W. Diese Vorgaben sind verbunden mit Fristen, die den Handel bzw. das „in Verkehr bringen“ betroffener Produkte in Europa einschränken oder ganz verbieten.

Ausnahmen gibt es nur für spezielle Anwendungen und Bereiche

Fristen und Verordnungen/Richtlinien in der Übersicht

Fristen und Verordnungen/Richtlinien in der Übersicht

| DKE (in Anlehnung an licht.de)

Als erste Lampentypen waren im Jahr 2009 Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt von diesem „Ausphasen“ betroffen sowie Halogenlampen mit Leistungen von mehr als 60 Watt. 2015 folgten Kompaktleuchtstofflampen, die häufig in Privathaushalten verwendet wurden. Eine komplette Übersicht zu den bisher aus dem Handel genommenen Lichtquellen liefert der Zeitplan für den Ausstieg. Die im Jahr 2023 von der Ausphasung betroffenen Lampentypen sind in der nebenstehenden Grafik dargestellt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Lampentypen vollständig vom Markt „verschwinden“ müssen. Die aufgeführten europäischen Richtlinien und Verordnungen lassen für spezielle Anwendungen Ausnahmen zu, beispielsweise für bestimmte Leuchtstofflampen in der Not- und Sicherheitsbeleuchtung. Mehr dazu liefert das ZVEI-Informationspapier über Ausnahmen für Leuchtstofflampen der Notbeleuchtung

Alle Leuchtmittel, die vor dem Ende des Verbots in Verkehr gebracht wurden, dürfen auch danach abverkauft und genutzt werden. Dieses „Schlupfloch“ ist allerdings kritisch zu betrachten: Im Onlinehandel ist es möglich, dass sich Anbieter ggf. nicht über die für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen bewusst sind. Oder sich sogar bewusst darauf verlassen, dass die zuständigen Überwachungsbehörden ihren Kontrollaufgaben nicht nachkommen (können). Auch ist immer wieder zu beobachten, dass die eigentlich längst nicht mehr zulässigen Lampentypen als Lampen für Sonderanwendungen ausgewiesen werden, um eigentliche Verbote zu umgehen.

Normung gewährleistet Sicherheit und Leistungsfähigkeit der LED-Technik

Der Wandel weg von der konventionellen Lampentechnik hin zur LED-Technik wird in der DKE durch die Expertinnen und Experten in den Normungsgremien vom K 521 „Leuchten, Lichtquellen und Zubehör“ begleitet. Die Fachleute haben es durch intensive Arbeiten in den vergangenen Jahren geschafft, diesen Wandel zu begleiten und normativ umzusetzen. Als Erfolgsgeschichte ist hervorzuheben, dass alle Normungsaktivitäten dieser Gremien – mit nur wenigen Ausnahmen – als internationale Normen bzw. auch als Europäische Normen umgesetzt sind.

Ausblickend ist festzustellen, dass den beteiligten Normungsgremien auch in den nächsten Jahren, die Arbeit nicht ausgehen wird. Im Gegenteil: Viele Normen zu LED-Lichtquellen müssen dahingehend konsolidiert werden, dass Normen zu bestimmten LED-Lichtquellen, die in den letzten Jahren veröffentlicht wurden, nach und nach in zwei sogenannte „Omnibusnormen“ überführt werden:

  • IEC 63220 LED Light sources – Safety requirements
  • IEC 63221 LED Light sources – Performance requirements

Die Spezifika der verschieden LED-Lichtquellen werden zusätzlich in einem separaten Datenblatt beschrieben, sodass diese Datenblätter bei Bedarf immer entsprechend dem technischen Fortschritt angepasst werden können – ohne die vollständige Überarbeitung der Norm.

Darüber hinaus gilt es, die Themen der smarten Anwendungen abzudecken, beispielsweise im Hinblick auf Digitalisierung und Cybersecurity. Auch der Weg hin zu einer energieeffizienten Beleuchtung steht auf der Agenda der Gremien im K 521. Ein nicht zu unterschätzender Anteil des weltweiten Stromverbrauchs geht laut der Internationalen Energieagentur auf die Beleuchtungstechnik zurück und verursacht so einen Teil der Treibhausgasemissionen.

Redaktioneller Hinweis:

Die im Text aufgeführten Normen und Standards können Sie beim VDE VERLAG erwerben.

Zum VDE VERLAG

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