Zur Sicherstellung des Brandschutzes sowie der Rettung von Personen stellt das Bauordnungsrecht der Bundesländer besondere Anforderungen an Sonderbauten wie Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Hochhäuser, Kaufhäuser oder Versammlungsstätten.
Die Anforderungen werden auf Grundlage der bauordnungsrechtlichen Vorgaben in einem objektspezifischen Brandschutzkonzept festgelegt, welches bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen festlegt und auch die Möglichkeiten der jeweiligen Feuerwehr berücksichtigt. Zu den anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen gehören beispielsweise selbsttätige Brandmeldeanlagen (BMA). Diese haben im Sinne des Bauordnungsrechts die Aufgabe, Brände frühzeitig zu erkennen und automatisch die Feuerwehr zu alarmieren. Häufig stellen BMA auch die frühzeitige Warnung anwesender Personen sicher und übernehmen die Aufgaben von Alarmierungsanlagen.
BMA werden in der Regel nach den Normen DIN 14675-1, DIN VDE 0833-1 sowie DIN VDE 0833-2 geplant und errichtet. Sie erfüllen damit die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen.