Mit Strahlung arbeitende Geräte und Systeme für die Sicherheitskontrolle von Personen, Gepäck und Frachtgut
Die Sicherheitskontrolle von Personen, Gepäck und Frachtgut erfolgt dabei durch Geräte, die mit Strahlung arbeiten. Damit weder die zu kontrollierenden Passagiere noch das Sicherheitspersonal einer unzulässigen Strahlenbelastung ausgesetzt werden, sind an die Geräte strenge Sicherheitsanforderungen zu stellen.
Da sich der Einsatz der Geräte nicht auf einzelne Länder beschränkt und die Sicherheit der Passagiere nicht nur im heimatlichen Flughafen sichergestellt wird, sondern auch im Zielflughafen, von dem aus der Rückflug angetreten werden soll, sollten die gleichen hohen Geräteanforderungen möglichst weltweit gelten.
Damit ist der Bedarf nach einheitlichen IEC-Normen vorprogrammiert. Erarbeitet werden diese Normen mit Strahlenschutzanforderungen in der WG 17 „Security inspection systems using active interrogation with radiation“ des IEC/SC 45B „Radiation protection instrumentation“. Die deutsche Interessenvertretung und Umsetzung der erzielten Ergebnisse erfolgt durch das DKE/GK 852 „Strahlenschutzdosimetrie“.