Balkonkraftwerk-geklemmt-DIN VDE V 0126-95

Balkonkraftwerk geklemmt

| H. Laukamp
17.12.2025 Normauslegung

FAQ zur DIN VDE V 0126-95

Steckersolargeräte, auch steckerfertige PV-Anlage, Mini-PV, Balkonanlage oder Plug and Play-PV genannt,  bieten eine einfache Möglichkeit, Strom zur Verwendung im eigenen Haushalt zu erzeugen und sich an der Energiewende zu beteiligen.

Ergänzend zu der im Dezember 2025 veröffentlichten Produktnorm und der zugehörigen Normauslegung beantwortet das zuständige DKE Komitee 373 „Photovoltaische Solarenergie-Systeme“ die häufigsten Fragen rund um deren Anwendung.

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Dominika Radacki
Zuständiges Gremium
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A) Motivation und Abgrenzung

1. Was ist ein Steckersolargerät gemäß der Norm DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95):2025-12?

Ein Steckersolargerät im Sinne der Norm, auch steckerfertige PV-Anlage, Mini-PV, Balkonanlage oder Plug and Play-PV genannt, mit begrenzter Leistung, das als sicheres laienbedienbares Produkt vertrieben wird, besteht aus:

  • wenigstens einem PV-Modul,
  • wenigstens einem netzgekoppelten Wechselrichter,
  • einer Anschlussleitung sowie
  • einer Steckvorrichtung zum Anschluss an den Endstromkreis und
  • einem Montagesystem.

Steckersolargeräte bieten eine einfache Möglichkeit, Strom hauptsächlich zur Verwendung im eigenen Haushalt zu erzeugen und sich an der Energiewende zu beteiligen.

Ein Steckersolargerät für Balkon, Terrasse oder Garten funktioniert technisch nach dem gleichen Prinzip wie eine Photovoltaikanlage für das Hausdach, die mittlerweile zum Standard moderner Energiegewinnung zählt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Steckersolargerät und einer „großen Photovoltaikanlage“ sind die begrenzte Leistung und der Anschluss an einen bestehenden Haushaltsstromkreis durch Laien.

HINWEIS: Für die Errichtung von PV-Anlagen gilt die Errichtungsnorm DIN VDE 0100-712 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme“. Diese Norm ermöglicht verschiedene Anlagenkonzepte, z. B. auch mit höherer Leistung.

2. Warum ist eine Produktnorm notwendig?

Die Produktnorm definiert erstmalig technische Anforderungen für Steckersolargeräte. Sie unterstützt Hersteller und Fachexperten dabei, Geräte zu entwickeln und nach dem Stand der Technik in Verkehr zu bringen, die die Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllen. Durch die Definition der Begrifflichkeit eines Steckersolargerätes und der Schaffung einer Prüfgrundlage können nun diese Geräte einheitlich geprüft und qualifiziert werden. Erfüllt das Gerät die normativen Sicherheitsanforderungen, ist der Hersteller berechtigt, die Normkonformität zu deklarieren. Damit signalisiert er dem Kunden, dass er ein normgerechtes und vertrauenswürdiges Produkt erhält.

Steckersolargeräte bestehen aus mehreren Komponenten mit jeweils eigenen normativen Anforderungen wie PV-Module, Montagesystem, Leitungen und Wechselrichter. Ihr Zusammenspiel erfordert zusätzlich weitere Betrachtungen in Hinsicht auf die Sicherheit. Diese Norm betrachtet die Sicherheit des Gesamtsystems und adressiert insbesondere das Risiko des elektrischen Schlags, den Aufbau durch Laien, die mechanische Sicherheit sowie die Überlastung der Hausinstallation.

B) Anwendung/Nutzer der Norm/Vorteile

3. An wen richtet sich die Norm?

Die Produktnorm wendet sich an alle, die Steckersolargeräte entwickeln, herstellen und anbieten.

Sie richtet sich in erster Linie an die Hersteller von Steckersolargeräten. Die Norm richtet sich weiterhin an Prüforganisationen, die anhand der Norm die Sicherheit eines entsprechenden Produktes prüfen, bestätigen und ggfs. zertifizieren können.

4. Wie können Anwender erkennen, dass das Steckersolargerät normkonform ist?

Diese Angabe finden Anwender bei konformen Geräten in den Produktinformationen des Herstellers. Dieser erklärt dort die Konformität des Steckersolargerätes zur Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95). 

5. Was kann ein Hersteller tun, um die Konformität mit der Produktnorm nachzuweisen?

Die Produktnorm umfasst Anforderungen und Prüfungen von Steckersolargeräten.

Will der Hersteller die Konformität zur Produktnorm erklären, muss er sein Produkt nach dieser Norm entwickeln und prüfen. Die Prüfung kann eigenständig oder durch eine externe Stelle durchgeführt werden. Externe Prüforganisationen (Drittstellen) können zusätzlich die Übereinstimmung des Produktes mit der Produktnorm zertifizieren.

HINWEIS: Die Definition des Herstellers ist u. a. im Produktsicherheits- sowie im Produkthaftungsgesetz einsehbar. 

Weitere Erläuterungen und Informationen unter folgenden Verlinkungen [G], [H].

6. Welchen weiteren Nutzen bringt die Produktnorm?

Die Norm nutzt u. a. Anwendern, Verkäufern, Anbietern, Vermietern, Hausbesitzern und anderen. Durch die geforderten Inhalte der Dokumentation können sich Anwender ein klares Bild machen, was sie zu beachten haben, und was das Steckersolargerät mitbringt.

Hersteller sind dafür verantwortlich, Anwendern notwendiges Wissen für die Anwendung und den Betrieb von Steckersolargeräten mitzugeben. Das erfolgt, wie bei anderen Geräten im Haushalt auch, anhand von Montage- und/oder Bedienungsanleitungen. Diese dann auch zu lesen und zu befolgen, verantworten die Anwender selbst.

Weiterhin wird durch die Produktnorm eine Grundlage geschaffen, um Umsetzungs- oder Entscheidungsprozesse zu vereinfachen: So müssen Vermieter, Fördergeber oder  Versicherungen nicht mehr detaillierte eigene Ausführungen zur sicheren Technik eines Steckersolargerätes formulieren, sondern können sich nun auf die Produktnorm beziehen.

7. Sind von der Produktnorm auch Geräte betroffen, die bereits in Betrieb sind?

Nein, die Produktnorm hat keine Auswirkung auf bereits in Betrieb befindliche Steckersolargeräte. 

Nach ihrer Veröffentlichung haben Hersteller die Möglichkeit, die Normkonformität für aktuell und zukünftig im Verkauf befindliche Geräte zu erklären.

8. Umfasst die Produktnorm auch Steckersolargeräte mit Energiespeicher?

Nein, diese Norm deckt Steckersolargeräte mit Energiespeicher nicht ab. Für Steckersolargeräte mit elektrischen Energiespeichern müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden.

Solche Kombi-Geräte benötigen zusätzliche Qualitäts- und Prüfanforderungen.

Das zuständige Gremium DKE/K 373 hat mit der Planung eines weiteren Normenteiles für Steckersolargeräte mit Energiespeichern begonnen.

C) Wichtige technische Aspekte der Norm

9. Welche Leistungen lässt die Produktnorm zu?

Die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters beträgt 800 VA.

Die maximal zulässige Gesamtmodulleistung wird auf 800 W + 20 % (also 960 W) festgelegt, wenn das Steckersolargerät mit einem Haushaltsstecker ausgestattet ist. Dies soll vermeiden, dass eine nahezu dauerhafte Einspeisung mit 800 W erfolgen kann. Untersuchungen der HTW Berlin haben ergeben, dass bei höheren Leistungen das Brandrisiko steigt [4].

Die maximal zulässige Gesamtmodulleistung beträgt 2000 Wp, wenn das Steckersolargerät mit einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker, z. B. nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), versehen ist. Diese Regelung wurde unter der Voraussetzung eingeführt, dass die Installation der speziellen Energiesteckdose durch eine Elektrofachkraft erfolgt. Diese muss den Stromkreis prüfen und ggfs. anpassen.

Die Begründung für die Leistungsbegrenzung ist in diesen FAQ in Frage 11.3 nachzulesen.

HINWEIS: Eine höhere Gesamtmodulleistung zwischen 960 W und 2000 W ohne speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker soll bei Einsatz einer zusätzlichen Kommunikation- und Sicherungseinrichtung möglich werden. Dies soll in zukünftigen Revisionen dieser Produktnorm erarbeitet werden.

Geräte mit höheren als den hier genannten Leistungen sind keine Steckersolargeräte nach dieser Norm, sondern müssen als normale PV-Anlagen betrachtet werden. Diese dürfen nur von Fachbetrieben installiert und in Betrieb genommen werden.

10. Welche Netzstecker darf ein Steckersolargerät nach der Produktnorm haben?

Die Produktnorm enthält neue Anschlussmöglichkeiten, die bisher nicht zulässig waren.

Folgende Varianten sind nach Produktnorm neu zulässig:

  • Modifizierter Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen an den Kontakten;
  • Modifizierter Haushaltsstecker mit internem Trennschalter;
  • Haushaltsstecker in Kombination mit Isolierung und sicherer Trennung im Wechselrichter.

Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker (z. B. DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) bleibt weiterhin zulässig.

Die konkreten Anforderungen an die einzelnen Varianten sind in der Produktnorm festgelegt.

D) Sicherheitsaspekte der Norm

11. Welche Sicherheitsaspekte enthält die Produktnorm?

11.1. Schutz vor elektrischem Schlag

In der Norm ist festgelegt, dass bei Trennung des Steckersolargerätes von der Steckdose, die an den Steckerkontakten des Gerätes berührbare Spannung innerhalb von 1 Sekunde auf einen ungefährlichen Wert (maximal 34 Volt) abgefallen sein muss. Zusätzlich wurde festgelegt, dass der Wechselrichter innerhalb von 100 Millisekunden abschalten muss. Hierdurch wird sichergestellt, dass an den Steckerkontakten keine gefährliche Spannung vorliegen kann.

Eine Gefährdung kann durch falsche Steckerkombinationen entstehen. Deswegen wurde festgelegt, dass bei Verwendung von Steckvorrichtungen nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) nur kompatible Steckvorrichtungen gesteckt werden dürfen. Daher wird die Polbelegung des Steckers nach DIN VDE V 0628-1 (VDE 0628-1) verbindlich vorgegeben.

WARNHINWEIS: Die Steckvorrichtung nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) ist mit einer ähnlichen häufig bei Kleinwechselrichtern verwendeten Steckvorrichtung steckbar: Wird ein Stecker nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) mit einer solchen Kupplung gesteckt, würde durch die unterschiedliche elektrische Kontaktbelegung ein Sicherheitsrisiko entstehen. Es könnte sein, dass die Netzspannung an metallenen Teilen des Steckersolargerätes, und damit an leitfähig verbunden Metallteilen, z. B. Balkongeländer, anliegen würde. Somit weist diese Konfiguration ein hohes Gefährdungspotential auf.

Ausführliche Informationen zur elektrischen Sicherheit finden sich in folgenden Literaturverweisungen: [6], [7].

11.2. Mechanische Sicherheit

Die Produktnorm verpflichtet die Hersteller dazu, konkrete Angaben zu möglichen Montageorten, -arten und zum Aufbau zu machen. Beispielsweise muss das Montagesystem für die am Installationsort zu erwartenden Wind- und  Schneelasten ausgelegt sein. Die statische Eignung ist für alle angegebenen Montagearten nachzuweisen.

11.3. Schutz der Hausinstallation

Um ein mögliches Überlastungsszenario bei der Einspeisung in einen Haushaltsstromkreis (Endstromkreis) auszuschließen, wurde die Gesamtleistung der PV-Module des Steckersolargeräts auf maximal 960 W sowie die maximale Wechselrichtereinspeiseleistung auf 800 VA festgelegt. Dadurch wird das Risiko einer Leitungsüberlastung minimiert.

Eine maximale Gesamtmodulleistung von 2000 W bei Verwendung des Energiesteckvorrichtungssteckers wurde unter der Voraussetzung eingeführt, dass die Installation der speziellen Energiesteckdose durch eine Elektrofachkraft erfolgt. Diese muss den Stromkreis prüfen und ggfs. anpassen.

HINWEIS: Der eingespeiste Strom des Steckersolargerätes wird nicht durch die Schutzmaßnahmen (Sicherungsautomat) erfasst. Der vom Netz bezogene Strom muss daher für Sicherheitserwägungen voll zu dem eingespeisten Strom des Steckersolargerätes addiert werden. Die Hausinstallation muss also die Summe beider Ströme aufnehmen können.

12. Ist der Anschluss über Mehrfachsteckdosen zulässig? Können Verlängerungsleitungen verwendet werden?

Die Nutzung von Mehrfachsteckdosen zum Anschluss von Steckersolargeräten ist wegen des Risikos einer Leitungsüberlastung, die zu einem Brand führen kann, und möglicher Verzögerungen beim Spannungsabbau nicht zulässig.

Die Produktnorm legt fest, dass die Anschlussleitung eines Steckersolargerätes mindestens eine Länge von 5 Metern haben muss. Damit ist bei den typischen Anwendungen mit Anschluss an die Haushaltssteckdose keine Verlängerung notwendig.  Falls notwendig, dürfen nur vom Hersteller des Steckersolargerätes zugelassene Verlängerungsleitungen verwendet werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass Schutzmaßnahmen des Gerätes ausgehebelt werden.

13. Warum dürfen nur Gleichstrom(DC)-Steckverbinder vom gleichen Hersteller und Typ verwendet werden?

Die Produktnorm legt fest, dass ausschließlich DC-Steckverbinder von gleicher Produktfamilie und gleichem Hersteller zusammengesteckt werden dürfen. Dieses gilt auch für mögliche Adapterleitungen. Wenn eine Steckverbindung gleichen Typs durch die Verwendung eines Adapters hergestellt wird, muss dieser Adapter vom Hersteller bereits einseitig gesteckt worden sein.

Hintergrund dieser Forderung ist, dass durch abweichende Konstruktionen, Toleranzen, Werkstoffe und Kontaktkräfte sich auf Dauer erhöhte Kontaktwiderstände entwickeln können, die zu einer Überhitzung führen. Die Überhitzung kann Temperaturen von mehreren 100 °C erreichen. Dieses Risiko ist unabhängig von der PV-Modulzahl und kann auch bei Steckersolargeräten auftreten.

Die Verwendung angeblich kompatibler Steckverbinder hat zu einer großen Zahl von Schäden einschließlich Bränden in PV-Anlagen geführt.

Siehe hierzu auch die Verlinkung [F] und Literaturhinweis [9].

14. Warum sollen nicht mehrere Steckersolargeräte verwendet werden?

Die Produktnorm schreibt vor, dass an dem Stecker zur Verbindung mit der Hausinstallation eine Kennzeichnung angebracht werden muss, dass nur ein Steckersolargerät pro Anschlussnutzeranlage (Haushalt) angeschlossen werden darf.

Mit dieser Forderung soll das Risiko der Fehlanwendung durch Anschluss mehrerer Steckersolargeräte an einen Haushaltsstromkreis reduziert werden. Ansonsten gäbe es ein erhöhtes Risiko von Leitungsüberlastungen.

E) Sonstiges

15. Übersicht weiterer relevanter Normen und Regelungen

Im Umfeld der Produktnorm gibt es zahlreiche einschlägige Normen und Regelungen:

  • Mit dem Solarpaket I („Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“) ist eine Änderung des EEG für Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2000 W und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung entfällt die Anmeldung von Steckersolargeräten beim jeweiligen Netzbetreiber. Was bleibt, ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dafür haben Anwender nach der Inbetriebnahme einen Monat lang Zeit.
  • Steckersolargeräte gelten in Miet- und Wohneigentumsrecht §554 (1) BGB / §20 (2) WEG als privilegierte Maßnahme. Das bedeutet, der Mieter oder Wohnungseigentümer hat einen grundsätzlichen Anspruch auf die Genehmigung der Nutzung eines Steckersolargerätes. Nur durch konkret benannte und stichhaltige technische oder rechtliche Gründe kann eine Genehmigung verweigert werden.
  • Bauaufsichtliche Bestimmungen nach DIBt: Für Solarmodule, die dauerhaft Bestandteil des Gebäudes sind, gelten besondere bauliche Anforderungen. Steckersolargeräte gelten nicht als dauerhafter Bestandteil des Gebäudes. Trotzdem müssen sie sicher befestigt werden unter Berücksichtigung von Wind- und Schneelasten. Weitere Informationen finden sich unter der Verlinkung [E].
  • Die VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) regelt den Netzanschluss von Steckersolargeräten und die zulässige Scheinleistung der Wechselrichter.
  • Die DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) „Errichten von Niederspannungsanlagen“ legt Leitungsschutzbedingungen fest und regelt, wie PV-Systeme in den Endstromkreis eingebunden werden können.

16. Literaturhinweise

[1]         Untersuchung der Beeinflussung der Schutzkonzepte von Stromkreisen durch Stecker-Solar-Geräte, Berlin 2017; PI-Report-Number: 20170520, PI Photovoltaik-Institut Berlin AG im Auftrag der DGS, https://www.pvplug.de/wp-content/uploads/2017/05/pi-berlin.testreport.20170520.pdf

[2]         Tjaden, T.; Bergner, J.; Weniger, J.; Quaschning, V.: Repräsentative elektrische Lastprofile für Wohngebäude in Deutschland auf 1-sekündiger Datenbasis, Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin, Repräsentative elektrische Lastprofile für Wohngebäude in Deutschland auf 1-sekündiger Datenbasis - https://solar.htw-berlin.de/wp-content/uploads/HTW-Repraesentative-elektrische-Lastprofile-fuer-Wohngebaeude.pdf

[3]         Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV); Kunststoffe - Eigenschaften, Brandverhalten, Brandgefahren, VdS 2516:2000-1, Köln (2000); https://vds.de/fileadmin/Website_Content_Images/VdS_Publikationen/vds_2516_web.pdf

[4]         Joseph Bergner, Kurzbericht: Steckersolar 800 W, https://solar.htw-berlin.de/publikationen/kurzbericht-steckersolar-800-w/  + Ergänzungen der HTW Berlin – 02/2025, vorgestellt bei der 40. Sitzung - DKE/AK 373.0.4 | 07.03.2025 

[5]         Eine „heimtückische“ Brandgefahr: Die fehlerhafte elektrische Verbindung, IfS Schadenprisma 3 /2015

[6]         Förderprojekt Steckersolar - Schlussbericht SteckerSolar - Verbundvorhaben: Entwicklung einer Produktnorm für Steckersolargeräte, https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/energy/steckersolar

[7]         Prüfberichtung und Untersuchungen der Spannungsfreiheit von Steckerstiften ohne Berührungs­schutz von Balkon-Photovoltaik-Wechselrichter, BG ETEM

[8]         STECKERFERTIGE, NETZGEKOPPELTE KLEINST-PV-ANLAGEN STUDIE FÜR E-CONTROL AUSTRIA, Standard -https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/E-Control-Studie-KleinstPV.pdf 

[9]         DIN IEC/TR 63225 VDE 0126-301:2021-12, Inkompatibilität von Steckverbindern für Gleichstromanwendungen in Photovoltaikanlagen, https://www.vde-verlag.de/normen/0100660/din-iec-tr-63225-vde-0126-301-2021-12.html  

17. Verlinkungen

[A]         DGS Infoportal zu steckbaren Solar-Geräten – Produktneutrale Informationen zu Stecker Solar Geräten,  https://www.pvplug.de/

[B]         Steckerfertige PV-Anlagen: Anschluss & Anmeldung,  
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

[C]        Mini-PV-Anlage: Leitfaden für Installation und Betrieb, https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/energy/mini-pv-anlage-solar-strom-balkon-nachhaltig-erzeugen

[D]        Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose Verbraucherzentrale.de, | https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

[E]         DiBt: Solarmodule von Steckersolar-Geräten  https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/aktualisiert-welche-bauaufsichtlichen-bestimmungen-gelten-fuer-photovoltaik-module-pv-module

[F]         Verlautbarung zur DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10; Abschnitt 712.526.1: Hinweis zur DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10; Abschnitt 712.526.1 (dke.de) https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/core-safety/normenhinweise/kompatibilitaet-von-steckverbindern

[G]        DKE Fachinformation, Konformitätsbewertung: Freier Warenfluss weltweit, Konformitätsbewertung: Definition, Module & Geltungsrahmen - https://www.dke.de/de/normen-standards/normung-recht/konformitaetsbewertung

[H]        DKE Fachinformation, Kein kalter Kaffee – von der Idee zum Produkt, Kein kalter Kaffee – von der Idee zum Produkthttps://www.dke.de/de/normen-standards/normung-recht/konformitaetsbewertung/kein-kalter-kaffee

Redaktioneller Hinweis:

Die im Text aufgeführten Normen und Standards können Sie beim VDE VERLAG erwerben.

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