Kleine Solarzellenplatten im Garten
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11.01.2023 Fachinformation

Mini-PV-Anlage: Strom auf dem eigenen Balkon erzeugen – nachhaltig und für jeden möglich

Steckerfertige PV-Anlagen – auch „Mini-PV-Anlagen“ und „Balkonkraftwerke“ genannt – bieten jedem die Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Bei der Installation und Inbetriebnahme gibt es allerdings vieles zu beachten. Konkrete Anforderungen finden sich in Normen und Standards wieder. Wir geben Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Betrieb von Mini-PV-Anlagen.

Die Mini-PV-Anlage ist eine sehr verbraucherfreundliche Idee, schließlich würde die Sonnenenergie auf diese Weise von jedermann genutzt werden können – und damit für einen Großteil der Bevölkerung.

Tatsächlich ist die Idee der Mini-PV-Anlage – auch „Balkonkraftwerk“ genannt – in den letzten Jahren immer populärer geworden. Bereits seit 2016 beschäftigt sich die DKE daher mit diesem Thema, sodass jeder Bürger auf diese Weise seinen eigenen Beitrag zur Energiewende leisten kann.

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Alexander Nollau

Kleine Variante der großen Photovoltaikanlage

Eine Mini-PV-Anlage funktioniert technisch nach dem gleichen Prinzip wie eine Photovoltaikanlage für das Hausdach, die mittlerweile zum Standard moderner Energiegewinnung zählt. Solarzellen fangen einen Teil der Sonnenstrahlung ein und wandeln diese in elektrische Energie um. Ein Wechselrichter wandelt dann den entstandenen Gleichstrom in Wechselstrom um, der anschließend in das Hausstromnetz eingespeist wird.

Der wesentliche Unterschied zwischen einer kleinen Solaranlagen für Balkon, Terrasse oder Garten und einer großen Photovoltaikanlage für das Hausdach ist der Anschluss an den hauseigenen Endstromkreis.

Diese einfache Form der dezentralen Stromerzeugung und Stromversorgung hat für Verbraucher*innen den Vorteil, dass sie von jedem genutzt werden kann – von Eigentümern und Mietern gleichermaßen.


Balkonkraftwerke & Mini-PV: Was gilt, was kommt?

Bagatellgrenze, Anmeldeverfahren, Stecker und Produktnorm – auf der ISH 2023 gab Alexander Nollau dem haustec.de-Redakteur Oliver Janßen ein ausführliches Interview über die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen bei Mini-PV-Anlagen und was der VDE vorschlägt, um die Installation und den Betrieb zu vereinfachen.

Quelle: https://www.youtube.com/@haustectv


Langfristig Kosten sparen und die Energiewende aktiv mitgestalten

Stromerzeugung mit einer Mini-PV-Anlage

Stromerzeugung mit einer Mini-PV-Anlage

| DKE

Ein Balkonkraftwerk liefert grünen Strom für den Eigenverbrauch. Viele Verbraucher*innen sehen darin eine gute Gelegenheit, langfristig Stromkosten einzusparen. Vor dem Kauf stellt sich daher oftmals die Frage: Lohnt sich der Betrieb einer Mini-PV-Anlage?

Hierzu eine Beispielrechnung:

  • Solarmodule haben unter Testbedingungen eine Leistungsaufnahme von 150 bis 300 Watt
  • Pro Jahr ist durchschnittlich ein Ertrag von 70 bis 90 kWh pro 100 Watt Nennleistung zu erwarten
  • Eine 500-Watt-Solaranlage erzeugt demnach beispielsweise ca. 350 bis 450 kWh pro Jahr

Ein Vier-Personen-Haushalt benötigt ca. 4.000 kWh Energie pro Jahr. Mit einer Mini-PV-Anlage könnte ein Vier-Personen-Haushalt demnach etwa zehn Prozent weniger Strom vom Netzbetreiber beziehen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt mit einem Bedarf von ca. 2.500 kWh Energie pro Jahr wären es bereits ca. 15 bis 20 Prozent. Der jährliche Energiebedarf kann auch deutlich geringer/höher ausfallen und ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren: Lebe ich in einem Haus oder einer Wohnung? Verwende ich alte oder moderne Elektrogeräte? Achte ich bewusst auf meinen Energieverbrauch?

In einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren amortisiert sich bereits der energetische Aufwand, der für die Herstellung einer Mini-PV-Anlage benötigt wird. Nach acht bis 15 Jahren begleichen sich dann auch die Anschaffungskosten mit den ersparten Stromkosten. Die Amortisation hängt in erster Linie davon ab, wie viel Strom erzeugt werden kann. Dabei spielen unter anderem folgende Aspekte eine wichtige Rolle:

  • In welche Himmelsrichtung sind die Solarmodule ausgerichtet?
  • Ist der Einstrahlungswinkel der Sonne optimal?
  • Fällt Schatten auf die Solarmodule?

Aber nicht nur der finanzielle Aspekt erweist sich als positiv: Insbesondere im Hinblick auf die Energiewende und die von Deutschland und der EU angestrebten energiepolitischen Ziele, können kleinen Solarkraftwerke in der Summe einen bedeutenden Beitrag leisten. Sie ermöglichen es Verbraucher*innen ganz einfach, ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende und CO2-Einsparung zu leisten.

Mini-PV-Anlage: Was gilt es zu beachten?

Mini-PV-Anlage: Was gilt es zu beachten?

| DKE

Norm legt Anschlussbedingungen für steckerfertige PV-Anlagen fest

Die Fachleute der Normungsgremien DKE/K 373, DKE/UK 221.5 und DKE/UK 542.4 haben ihr fachliches Know-how in die Normung von steckerfertigen PV-Anlagen eingebracht. Im Kern geht es bei der Anwendung um die Frage: Wie können steckerfertige PV-Anlagen an den Endstromkreis angeschlossen werden und welche Voraussetzungen sind für einen sicheren Betrieb mit dem bestehenden Leitungsnetz notwendig?

Mit der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) ist es gelungen, einen Kompromiss zwischen allen interessierten Kreisen im Konsens zu erzielen. Zu diesen interessierten Kreisen gehören hierbei unter anderem Handwerkswirtschaft, industrielle Hersteller, Verbraucherschutz, Prüfinstitute, Sachversicherer, Wissenschaft und Technische Überwacher.

Die Norm legt Leitungsschutzbedingungen fest und regelt, wie steckerfertige PV-Anlagen in den Endstromkreis eingebunden werden können. In Europa ist es für Verbraucher*innen damit erstmals möglich, eine Mini-PV-Anlage für den Balkon, die Terrasse oder den Garten sicher zu installieren – fest angeschlossen oder alternativ über eine Energiesteckvorrichtung.

Nur Elektriker sollten eine steckerfertige Photovoltaikanlage anschließen

Soll eine Mini-Solaranlage an den Endstromkreis angeschlossen werden, empfehlen wir, dass eine Elektrofachkraft mit Kenntnissen in der Gebäudeinstallation und PV-Anlagentechnik prüft, ob die Stromleitung für eine Stromeinspeisung ausgelegt ist. Die entsprechenden Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) aufgeführt.

Unter Umständen ist es erforderlich, die vorhandene Sicherung auszutauschen. Wird eine Sicherung verwendet, die nicht für die Stromeinspeisung ausgelegt ist, können Überlastung und ein Brand die Folge sein. Bei einer normgerechten Installation besteht grundsätzlich keine Brandgefahr.

Die Beauftragung eines Elektrikers ist nicht erforderlich, wenn die steckerfertige PV-Anlage über eine Gesamtleistung von max. 600 Watt verfügt und über eine Energiesteckvorrichtung angeschlossen wird.


mini-pv-anlagen
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Seminar: Fachkraft für Photovoltaik (VDE/DGS)

Der Lehrgang enthält alle Bestandteile, um Elektrofachkräfte und Ingenieure zu befähigen, PV-Anlagen fachgerecht und VDE regelkonform zu planen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen und zu betreiben. Die Inhalte berücksichtigen hierbei den aktuellen Stand der Technik, geltende Normen, Bestimmungen und Sicherheitsanforderungen. VDE und DGS als Institutionen für elektrische Sicherheit und internationale Anwendungspraxis veranstalten diesen Lehrgang gemeinsam. Eine schriftliche Abschlussprüfung ist optional und führt bei erfolgreichem Bestehen zum Zertifikat: Fachkraft für Photovoltaik (VDE/DGS).

Fachkraft für Photovoltaik werden

Voraussetzungen für den Betrieb einer Mini-PV-Anlage

In der europäischen Norm HD 60364-5-551:2010 ist eindeutig beschrieben, unter welchen Bedingungen „ein Parallelbetrieb der Stromerzeugungseinrichtung mit anderen Stromquellen einschließlich einem Stromverteilungsnetz zulässig ist“. Eine Verbindung „mittels eines Steckers und einer Steckdose mit dem Endstromkreis“ ist hier ausdrücklich verboten. Daher ist der gefundene Kompromiss auf nationaler Ebene ein wichtiger Schritt um Mini-PV-Anlagen sicher zu betrieben, ohne auf Komfort verzichten zu müssen.

Anmeldung einer Mini-PV-Anlage muss beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur erfolgen

Vor Inbetriebnahme einer Mini-PV-Anlage besteht gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung und der VDE Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105), eine Anmeldepflicht beim zuständigen Netzbetreiber. Die Neufassung der Norm ermöglicht eine vereinfachte Inbetriebnahme von steckerfertigen PV-Anlagen unter festgelegten Bedingungen.

Treten beispielsweise Netzrückwirkungen auf, die sich unter Umständen auf benachbarte Netzkunden auswirken, erleichtert die Kenntnis über vorhandene Mini-Solaranlagen dem Netzbetreiber die Suche nach der Ursache und beschleunigt die Problembehebung.

Weiterhin ist festgelegt, dass Verbraucher*innen ihre Mini-PV-Anlagen über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren müssen.

Es gibt in Deutschland keine Bagatellgrenze bis 600 Watt – Mini-PV-Anlagen sind anmeldepflichtig

Die Neuregelung der VDE-AR-N 4105 (VDE-AR-N 4105) ermöglicht es Verbraucher*innen, ihre Mini-PV-Anlagen zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt selbst – unter festgelegten Bedingungen – beim Netzbetreiber anzumelden, statt wie zuvor über einen Elektroinstallateur (vgl. Kapitel 5.5.3 in der VDE-AR-N 4105:2018).

Häufig gehen bei der DKE Fragen ein, ob Mini-PV-Anlagen bis zu einer Grenze von 600 Watt oder sogar 800 Watt angemeldet werden müssen, weil sie als Stromerzeugungsanlagen mit dieser Leistung angeblich als nicht signifikant gelten würden. Das ist falsch! Hierbei handelt es sich noch immer um einen weit verbreiteten Irrtum.

Erforderlich ist ein Zweirichtungszähler

Ist nur ein „normaler“ Zähler, also ein Wechsel- und Drehstromzähler nach dem Ferraris-Prinzip (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre), vorhanden, muss dieser gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden.

Wird Strom über eine Mini-PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist, dreht sich ein klassischer Stromzähler (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre) rückwärts. In diesem Fall wird der Stromzähler – bewusst oder unbewusst – manipuliert. Die Folge: eine Strafanzeige durch den Messstellenbetreiber wegen Betrugs. Gleichzeitig erfolgt ein Verstoß gegen das Steuerrecht aufgrund von Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.

Gesetzliche Klarstellung zu einer möglichen Bagatellgrenze

In der VERORDNUNG (EU) 2016/631 DER KOMMISSION vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger steht unter Artikel 5 geschrieben:

(2) Stromerzeugungsanlagen der folgenden Kategorien gelten als signifikant:

(a) Netzanschlusspunkt unter 110 kV und Maximalkapazität von mindestens 0,8 kW (Typ A);

Es handelt sich bei der Verordnung (EU) 2016/631 also um eine europäische Verordnung. Das ist wichtig zu wissen, da diese europäische Verordnung auf nationaler Ebene durch die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) umgesetzt ist. Die NELEV regelt die Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen i.S.d. § 19 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen und Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie regelt.

Der Erlass der NELEV ist aufgrund des nationalen Gestaltungsspielraums möglich, welcher den Mitgliedstaaten in Artikel 15, 16, und 32 der EU-Verordnung 2016/631 eingeräumt wird.

Zusammengefasst: In Deutschland gibt es keine Bagatellgrenze für die maximale Leistung einer Mini-PV-Anlage, da die Verordnung (EU) 2016/631 hierzulande durch die NELEV umgesetzt ist, die keine Bagatellgrenze vorsieht. Steckerfertige PV-Anlagen sind in Deutschland immer anmeldepflichtig!


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Normen und VDE Anwendungsregeln verringern das technische Risiko

Die DKE weist neben der Sicherstellung des Sicherheitsstandards auf die Problematik des Leitungsschutzes hin. Die grundsätzliche Lösung hierfür ist die Einspeisung vor der Sicherung, sodass der Leitungsschutz stets den Gesamtstrom bewertet und die Leitungen vor Überlastung schützt. Dies gilt vor allem für Kabel- und Leitungsschutz. Hierbei kann ein üblicherweise am Anfang eines Stromkreises installierter Leitungsschutzschalter einen zusätzlichen Strom, der in diesen Stromkreis eingespeist wird, nicht erkennen, wenn dieser Strom an Verbraucher abgegeben wird, die an denselben Stromkreis angeschlossen sind. In der Norm HD 60364-5-551 wird dies in Abschnitt 551.7.2, Aufzählung i) beschrieben. Zusätzlich besteht die Gefahr der Leitungsüberlastung bei Verwendung mehrerer Module und der Einbindung in den Endstromkreis über eine Mehrfachsteckdose.

Der Schutz gegen elektrischen Schlag ist ebenso noch in der Diskussion. VDE-AR-E 2100-550 (VDE-AR-E 2100-550) legt fest, dass Steckdosen und Stecker so installiert sein müssen, „dass berührbare Steckerstifte in nicht gestecktem Zustand nicht unter Spannung stehen.“ Im Fall von steckerfertigen PV-Anlagen kann dieser Umstand höchstens durch eine Konstruktion „ausgehebelt“ werden, die sicherstellt, dass derartige Steckerstifte nicht berührbar sind.

Ergänzt wird dies durch die Norm DIN EN 61140 (VDE 0140-1): „Gefährliche aktive Teile dürfen nicht berührbar sein und berührbare leitfähige Teile dürfen nicht gefährlich aktiv sein [...]“. Steckdosen und Stecker müssen demnach so konstruiert sein, dass berührbare Steckerstifte in nicht gestecktem Zustand nicht unter Spannung stehen.


SteckerSolar - Logo

SteckerSolar: Entwicklung einer Produktnorm für PV-Geräte mit Stecker-Anschluss

| DKE

SteckerSolar – Entwicklung einer Produktnorm für PV-Geräte mit Stecker-Anschluss

Die im Rahmen des Projekts SteckerSolar durchgeführten Untersuchungen dienen dem Ziel, fundierte Anforderungen an Mini-PV-Anlagen zu entwickeln. Es sollen Regeln für Konstruktion, Aufbau, Montage und Anschluss von laienbedienbaren Mini-PV-Anlagen für den Anschluss an Endstromkreise erarbeitet werden – als Grundlage für den Entwurf einer nationalen und später auch internationalen Produktnorm.

Mehr erfahren

Energiesteckvorrichtung für den Anschluss an den Endstromkreis

Häufig ist zu lesen, dass Verbraucher*innen ihre neue Mini-Solaranlage mittels Plug and Play an eine übliche Steckdose im Haushalt anschließen dürfen. Dem ist nicht so! Zum Anschluss einer Mini-PV-Anlage ist eine Energiesteckdose erforderlich. Die Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) beschreibt konkrete Anforderungen an eine solche Energiesteckdose. Typische Haushaltssteckdosen (Schutzkontaktstecker) sind für den Anschluss von Mini-PV-Anlagen – laut der aktuellen Norm – in Deutschland nicht zulässig.

Zum Hintergrund: Toaster, Staubsauger oder Föhn – all diese Haushaltsgeräte verfügen über einen Netzstecker. Von den beiden blanken Steckerstiften geht keine Gefahr aus, denn keines dieser elektrischen Geräte liefert Strom, sondern benötigt diesen zum Betrieb. Anders sieht es jedoch beim Netzstecker einer Mini-PV-Anlage aus: Sie erzeugt Strom und speist ihn über den Netzstecker in den Endstromkreis ein.

Hierfür sei auf die Norm DIN EN 61140 (VDE 0140-1) hingewiesen: „Gefährliche aktive Teile dürfen nicht berührbar sein und berührbare leitfähige Teile dürfen nicht gefährlich aktiv sein, weder unter normalen Bedingungen (bei bestimmungsgemäßer Verwendung ohne Fehler), noch unter Einzelfehlerbedingungen.“

Konkret: Zu keiner Zeit (weder im fehlerfreien Betrieb noch im Einzelfehlerfall) darf eine gefährliche Berührungsspannung an den Steckerstiften anliegen.

Norm legt ausschließlich Schutzziele fest, nicht die technische Konstruktion

Eine Energiesteckvorrichtung besteht immer aus einem Stecker und einer Steckdose. Stecker und Steckdose müssen so konstruiert sein, dass berührbare Steckerstifte in nicht gestecktem Zustand nicht unter Spannung stehen.

Für eine Energiesteckvorrichtung verweist DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) exemplarisch auf DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1). Werden die in der Norm DIN EN 61140 (VDE 0140-1) aufgeführten Schutzziele erreicht, sind aber auch andere technische Lösungen zulässig.

Die maximal anschließbare Leistung einer Mini-PV-Anlage ist abhängig vom Leiterquerschnitt der vorhandenen Zuleitung und von der Strombelastbarkeit der Energiesteckvorrichtung. Gemäß der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) ist

  • die Energiesteckvorrichtung für maximal 16 A (3,68 kVA) zugelassen und
  • pro Energiesteckvorrichtung nur jeweils eine Erzeugungsanlage zulässig.

Beispiel für eine alternative Energiesteckvorrichtung

Ein typischer Haushaltsstecker erfüllt als solcher nicht die aufgeführten Schutzziele der Norm DIN EN 61140 (VDE 0140-1)!

Würde dieser Haushaltsstecker beispielsweise aber über eine Plastikvorrichtung verfügen, die beide Steckerstifte verdeckt und sich manuell nicht zusammenschieben lässt, sondern erst dann, wenn der Stecker in der Steckdose einrastet, wären die Anforderungen der Norm erfüllt, denn die möglicherweise noch unter Spannung stehenden Steckerstifte können im nicht gesteckten Zustand nicht berührt werden.

Redaktioneller Hinweis:

Die im Text aufgeführten Normen und Standards können Sie beim VDE VERLAG erwerben.

Zum VDE VERLAG

Weiterführende Informationen


Auf den Punkt gebracht: FAQ zu Mini-PV-Anlagen

Frage: Wie viel Strom erzeugt eine Mini-PV-Anlage?

Antwort: Als Richtwert ist bei einer 500-Watt-Solaranlage von etwa 350 bis 450 kWh pro Jahr auszugehen.

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Frage: Welche Kosten fallen bei einer Mini-PV-Anlage an?

Antwort: Grundsätzlich sind die Kosten für die Mini-PV-Anlage und die Installation durch eine Elektrofachkraft zu berücksichtigen.

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Frage: Nach wie vielen Jahren rechnet sich der Betrieb einer Mini-PV-Anlage?

Antwort: Als Richtwert ist bei einer 500-Watt-Solaranlage von ca. acht bis fünfzehn Jahren auszugehen. Die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage sollte daher nicht ausschließlich rein monetär betrachtet werden, sondern vor allem auch unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Energieerzeugung und Energieversorgung.

Frage: Darf ich meine Mini-PV-Anlage einfach an eine Haushaltssteckdose anschließen?

Antwort: Nein. Für den Anschluss einer Mini-PV-Anlage an den Endstromkreis des Haushalts ist eine Energiesteckvorrichtung notwendig.

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Frage: Muss ich meine Mini-PV-Anlage anmelden? Wenn ja, wo?

Antwort: Mini-PV-Anlagen sind anmeldepflichtig. Die Anmeldung muss vor Inbetriebnahme beim jeweiligen Netzbetreiber und über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen.

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Frage: Meine Mini-PV-Anlage hat aber nur eine Gesamtleistung von maximal 600 Watt. Muss ich meine Mini-PV-Anlage trotzdem anmelden?

Antwort: Ja. In Deutschland gibt es keine Bagatellgrenze für die maximale Leistung. Mini-PV-Anlagen sind anmeldepflichtig.

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Frage: Benötige ich für den Betrieb meiner Mini-PV-Anlage einen neuen Stromzähler?

Antwort: Für den Betrieb einer Mini-PV-Anlage ist ein Zweirichtungszähler erforderlich.

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Frage: Welche Norm beschreibt die Anschlussbedingungen einer Mini-PV-Anlage an den Endstromkreis?

Antwort: DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) legt Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen fest.

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Frage: Ist die Anwendung von Normen verpflichtend?

Antwort: Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen gelten als eine private und technische Regelung mit Empfehlungscharakter. Eine Anwendungspflicht kann sich aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sowie aufgrund von Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen ergeben. Mehr dazu auf der folgden Seite:

Frage: Sollte ich meine Mini-PV-Anlage selbst anschließen?

Antwort: Nein. Die Mini-PV-Anlage sollte von einer Elektrofachkraft mit Kenntnissen in der Gebäudeinstallation und PV-Anlagentechnik angeschlossen werden. Erzeugt die Anlage max. 600 Watt und wird zum Anschluss eine Energiesteckvorrichtung verwendet, kann darauf verzichtet werden.

Frage: Besteht beim Betrieb einer Mini-PV-Anlage Brandgefahr?

Antwort: Nein. Wurde die Mini-PV-Anlage normgerecht in Betrieb genommen, besteht grundsätzlich keine Brandgefahr.

Relevante Normen für die Installation und den Betrieb von Mini-PV-Anlagen

Gerätesicherheit

  • DIN VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1)

Selbsttätige Schaltstelle zwischen einer netzparallelen Eigenerzeugungsanlage und dem öffentlichen Niederspannungsnetz

  • DIN EN 62109-1 (VDE 0126-14-1)

Sicherheit von Wechselrichtern zur Anwendung in photovoltaischen Energiesystemen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen

  • DIN EN 62109-2 (VDE 0126-14-2)

Sicherheit von Leistungsumrichtern zur Anwendung in photovoltaischen Energiesystemen – Teil 2: Besondere Anforderungen an Wechselrichter

Elektromagnetische Verträglichkeit

  • DIN EN 61000-6-1 (VDE 0839-6-1)

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 6-1: Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe

  • DIN EN 61000-6-2 (VDE 0839-6-2)

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 6-2: Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Industriebereiche

  • DIN EN 61000-6-3-100 (VDE 0839-6-3-100)

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 6-3: Fachgrundnormen - Störaussendung für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe

  • DIN EN 61000-6-4-100 (VDE 0839-6-4-100)

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 6-4: Fachgrundnormen - Störaussendung für Industriebereiche

  • DIN EN 61000-3-2 (VDE 0838-2)

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 3-2: Grenzwerte für Oberschwingungsströme (Geräte-Eingangsstrom <= 16 A je Leiter)

  • DIN EN 61000-3-3 (VDE 0838-3)

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 3-3: Begrenzung von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen und Flicker für Geräte mit einem Bemessungsstrom <= 16 A, die keiner Sonderanschlussbedingung unterliegen

Netzkopplung

  • VDE-AR-N 4105 (VDE-AR-N 4105)

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

  • E DIN VDE V 0124-100 (VDE V 0124-100)

Netzintegration von Erzeugungsanlagen – Niederspannung - Prüfanforderungen an Erzeugungseinheiten vorgesehen zum Anschluss und Parallelbetrieb am Niederspannungsnetz

  • DIN EN 50438 (VDE 0435-901)

Anforderungen für den Anschluss von Klein-Generatoren an das öffentliche Niederspannungsnetz

Systeme

  • DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1)

Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Andere Betriebsmittel - Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen - Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz

  • DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712)

Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

Stecker

  • DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)

Energiesteckvorrichtungen – Teil 1: Einspeisung in separate Stromkreise


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