Elektroniker montiert Schaltschrank
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22.02.2021 Fachinformation

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Der Begriff „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) ist im Normenwerk definiert. Wir geben einen Überblick zu den Voraussetzungen für die Aufnahme einer Tätigkeit als EuP.

Einfache Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten können durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person vorgenommen werden. Eine oftmals gestellte Frage lautet: Wer darf sich „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ nennen?

Der Begriff „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) ist im Normenwerk definiert und in den folgenden Normen wortgleich zu finden:

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Dominika Radacki
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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.


VDE Schriftenreihe Band 13

VDE Schriftenreihe Band 13

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VDE Schriftenreihe Band 13: Betrieb von elektrischen Anlagen

Dieses Buch erläutert die Norm DIN VDE 0105-100:2015-10. Sie enthält zugleich den Sachinhalt der deutschen Fassung EN 50110-1:2013. Die als VDE Bestimmung gekennzeichnete Norm basiert auf der genannten europäischen Norm und enthält nationale Ergänzungen. Die europäische Norm wurde unter Mitwirkung des Komitees K 224 der DKE erstellt.

Das Buch wurde von den Experten und Expertinnen des für die Erarbeitung der Norm zuständigen Gremiums DKE/K 224 „Betrieb von elektrischen Anlagen" verfasst.

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Voraussetzungen für die Aufnahme einer Tätigkeit als EuP

Nach der Definition müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um als elektrotechnisch unterwiesene Person tätig werden zu können:

  • Unterrichtung durch eine Elektrofachkraft (EFK),
  • Unterrichtung für die übertragenen Aufgaben,
  • Unterrichtung über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten,
  • Information über notwendige Schutzeinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen,
  • Anlernen, soweit erforderlich.

Um einen Laien als EuP zu qualifizieren, bedarf es einer auf ein konkretes Aufgabengebiet bezogenen Unterrichtung durch eine EFK. Dies unterscheidet die elektrotechnisch unterwiesene Person von einem eingewiesenen Laien. Eine EuP hat demnach nur begrenzte elektrotechnische Kenntnisse. Mit dem Begriff „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ muss daher gedanklich immer der Zusatz „unterwiesen für bestimmte Aufgaben“ verbunden werden.

In DIN VDE 0105-100 sind weitere Festlegungen getroffen, welche Tätigkeiten auch von einer EuP im Rahmen ihrer Verantwortung ausgeführt werden dürfen. Der Band 13 („Betrieb von elektrischen Anlagen - Erläuterungen zu DIN VDE 0105-100“) der VDE Schriftenreihe beinhaltet über die Norm DIN VDE 0105-100 hinaus hilfreiche Erläuterungen des Gremiums DKE/K 224 sowie Praxisbeispiele, unter anderem zu den im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.

Redaktioneller Hinweis:

Die im Text aufgeführten Normen können Sie im VDE VERLAG erwerben.

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