Klarstellung des zuständigen DKE-Unterkomitee 221.1 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ zu „Mindestinhalte eines Prüfberichts“ nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“, Nationaler Anhang NA
Allgemein
Alle bei dem Besichtigen, Erproben und Messen ermittelten Informationen sowie die Ergebnisse von Berechnungen müssen vom Prüfer bewertet werden.
Zur Bewertung der Ergebnisse müssen die Messwerte mit den Grenzwerten aus der Norm verglichen werden. Die zu erwartenden Messwerte können für unterschiedliche Anlagen variieren.
Der Prüfbericht der Erstprüfung muss Aufzeichnungen enthalten über:
- das Besichtigen, Erproben und Messen;
- das Ergebnis der Prüfung:
- für alle Stromkreise bei Neuanlagen;
- für die betroffenen Stromkreise bei Erweiterungen oder Änderungen;
Das Ergebnis der Prüfung ist einschließlich der für die Bewertung relevanten Prüf- und Messwerte zu dokumentieren. Eine Dokumentation aller einzelnen Messwerte ist nicht gefordert.
Dokumentation zum Isolationswiderstand
Der mit der geforderten Messgleichspannung gemessene Isolationswiderstand ist ausreichend, wenn die Hauptverteilung und jeder getrennt geprüfte Verteilungsstromkreis mit allen angeschlossenen Endstromkreisen, aber ohne angeschlossene elektrische Verbrauchsmittel, einen Isolationswiderstand aufweist, der nicht kleiner ist als der normativ festgelegte Mindestwert.
Zur Dokumentation der Prüfung des Isolationswiderstands ist es ausreichend, wenn ein Gesamtergebnis der einzelnen Messergebnisse ermittelt, bewertet und dokumentiert wird.
Eine detailliertere Dokumentation ist in der Norm nicht gefordert und muss zusätzlich vereinbart werden.