Die Verlautbarung im Wortlaut:
Beim Aufbauen, Inbetriebnehmen und Betreiben von vorübergehend mobilen elektrischen Anlagen in der Veranstaltungstechnik handelt es sich um sicherheitsrelevante Tätigkeiten, bei denen Gefahren auftreten können.
Diese Anlagen sind nicht als fest angeschlossene elektrische Anlagen nach dem Anwendungsbereich der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) anzusehen und sind durch eine „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ auszuführen.
Fest angeschlossene elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik fallen in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0100 (VDE 0100) und bedingen die Ausführung durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen.
Siehe auch: Veranstaltungstechnik - Elektrotechnische Qualifikation
https://www.dguv.de/medien/fb-verwaltung/sachgebiete/buehnen_studios/elektro_fach.pdf
Anmerkung: Der IGVW Standard SQQ1 „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ definiert den fachlichen Qualifikationsumfang, der mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik erlangt wird. Er stellt ein Minimum dessen dar, mit dem die fachliche Qualifikation „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ erreicht wird. Entsprechend weitergebildete Personen sind nur für diejenigen Aufgaben und Tätigkeiten fachlich qualifiziert, die im SQQ1 beschrieben sind. Sie dürfen folglich auch nur für diese Tätigkeiten beauftragt werden.
Die Tätigkeiten sind in den IGVW Standards SQQ1 und SQP4 „Mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik“ umfassend beschrieben.