Verlautbarung zu DIN CLC/TS 50621 VDE V 0888-621:2017-07 „Leitfaden für die Instandsetzung von beschädigten Lichtwellenleiterkabeln und Mikrorohren“
Das DKE Unterkomitee 412.6 „Lichtwellenleiter und Lichtwellenleiterkabel“ hat in seiner letzten Sitzung folgende Verlautbarung beschlossen:
Auf Grund von aufgetretenen und/oder zukünftig möglichen Verunsicherungen von Gerichten, Rechtsanwälten, Haftpflichtversicherern sowie Tiefbauunternehmern u. a. die Reparatur von durch Dritte beschädigte/durchtrennte Lichtwellenleiterkabel betreffend, stellt das DKE/UK 412.6 mit dieser Verlautbarung die folgenden Fakten fest:
- Die DIN CLC/TS 50621:2017-07, VDE V 0888-621:2017-07 „Leitfaden für die Instandsetzung von beschädigten Lichtwellenleiterkabeln und Mikrorohren; Deutsche Fassung CLC/TS 50621:2016“ wurde nach den Verfahrensregeln einer VDE-Norm erstellt und ist die Übernahme einer technischen Spezifikation des europäischen Standardisierungsgremiums CENELEC.
- Die DIN CLC/TS 50621 ist nach wie vor gültig und regelt, wie im Titel ausgeführt, die Instandsetzung von beschädigten Lichtwellenleiterkabeln und Mikrorohren.
- Die DIN CLC/TS 50621 ersetzt die VDE-Anwendungsregel VDE AR E 2888-1: 2012-08 „Leitfaden für die Instandsetzung von beschädigten Lichtwellenleiterkabeln in Kabelanlagen – Grundsätze“ auf der sie beruht.
Diese Technische Spezifikation wurde von den internationalen Experten unter Berücksichtigung des ihnen bekannten Standes der Technik zum Zeitpunkt der Erarbeitung und Herausgabe der Norm erstellt und ist auch heute noch so gültig.
Bisher wurden keine Initiativen ergriffen, die Normungsgremien der DKE oder des CENELEC um eine Überarbeitung aufgrund von sich veränderten Daten zu bitten und es wurden auch keine Änderungswünsche an diese Gremien herangetragen. Diese Option besteht und sollte bei Bedarf auch genutzt werden, damit die Normen immer den aktuellen Stand der Technik repräsentieren.