Tätigkeiten
Mess- und Prüfverfahren zur Bewertung der Gebrauchstauglichkeit, Lärmemission und Energie- und Materialeffizienz stehen im Vordergrund der Normungsarbeiten.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat ihre Mitarbeit im DKE/K 513 aufgenommen. Sie ist im Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (EnVKG) als „beauftragte Stelle“ genannt und wird die Interessen des Bundes und der Marktüberwachung in die Normung einbringen. Diese betreffen die Glaubwürdigkeit der Effizienzinstrumente und des Labels und Prüfung der aktuell angewendeten Wergzeuge.
Technische Weiterentwicklungen der Geräte, Änderungen im Verbraucherverhalten sowie Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise im Bereich von Ökodesign und Energiekennzeichnung, zählen zu den wesentlichen Treibern der Normung. Genauigkeit, Wiederholbarkeit, Reproduzierbarkeit sowie Vorkehrungen gegen „Circumvention“ stehen auch weiterhin im Vordergrund bei der Erarbeitung von Normen mit Messverfahren für das Bewerten von Gebrauchstauglichkeit und Energieverbrauch. Grundlage zur Ermittlung der Werte ist ein für das Produkt typisches Anwendungsszenario in europäischen Haushalten. Ziel ist, dem Verbraucher zuverlässige und vergleichbare Informationen zu den Produkten am „Point of Sale“ bereitzustellen. Europaweite und weltweite Ringtests werden durchgeführt, um dies zu evaluieren. Darüber hinaus werden zur Weiterentwicklung der Normen und zur Sicherstellung der Praxisrelevanz Studien und Umfragen durchgeführt.
Vor dem Hintergrund kritischer Medienberichte wurde beispielsweise die Frage des verbraucherrelevanten Prüfens auf Basis diverser Studien zum Verbraucherverhalten untersucht. Entstanden ist ein Leitfaden für das Überprüfen und Dokumentieren der Verbraucherrelevanz von Gebrauchstauglichkeitsnormen, der seit 2017 in CLC/TC59X erfolgreich genutzt wird.