11.1. Schutz vor elektrischem Schlag
In der Norm ist festgelegt, dass bei Trennung des Steckersolargerätes von der Steckdose, die an den Steckerkontakten des Gerätes berührbare Spannung innerhalb von 1 Sekunde auf einen ungefährlichen Wert (maximal 34 Volt) abgefallen sein muss. Zusätzlich wurde festgelegt, dass der Wechselrichter innerhalb von 100 Millisekunden abschalten muss. Hierdurch wird sichergestellt, dass an den Steckerkontakten keine gefährliche Spannung vorliegen kann.
Eine Gefährdung kann durch falsche Steckerkombinationen entstehen. Deswegen wurde festgelegt, dass bei Verwendung von Steckvorrichtungen nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) nur kompatible Steckvorrichtungen gesteckt werden dürfen. Daher wird die Polbelegung des Steckers nach DIN VDE V 0628-1 (VDE 0628-1) verbindlich vorgegeben.
WARNHINWEIS: Die Steckvorrichtung nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) ist mit einer ähnlichen häufig bei Kleinwechselrichtern verwendeten Steckvorrichtung steckbar: Wird ein Stecker nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) mit einer solchen Kupplung gesteckt, würde durch die unterschiedliche elektrische Kontaktbelegung ein Sicherheitsrisiko entstehen. Es könnte sein, dass die Netzspannung an metallenen Teilen des Steckersolargerätes, und damit an leitfähig verbunden Metallteilen, z. B. Balkongeländer, anliegen würde. Somit weist diese Konfiguration ein hohes Gefährdungspotential auf.
Ausführliche Informationen zur elektrischen Sicherheit finden sich in folgenden Literaturverweisungen: [6], [7].
11.2. Mechanische Sicherheit
Die Produktnorm verpflichtet die Hersteller dazu, konkrete Angaben zu möglichen Montageorten, -arten und zum Aufbau zu machen. Beispielsweise muss das Montagesystem für die am Installationsort zu erwartenden Wind- und Schneelasten ausgelegt sein. Die statische Eignung ist für alle angegebenen Montagearten nachzuweisen.
11.3. Schutz der Hausinstallation
Um ein mögliches Überlastungsszenario bei der Einspeisung in einen Haushaltsstromkreis (Endstromkreis) auszuschließen, wurde die Gesamtleistung der PV-Module des Steckersolargeräts auf maximal 960 W sowie die maximale Wechselrichtereinspeiseleistung auf 800 VA festgelegt. Dadurch wird das Risiko einer Leitungsüberlastung minimiert.
Eine maximale Gesamtmodulleistung von 2000 W bei Verwendung des Energiesteckvorrichtungssteckers wurde unter der Voraussetzung eingeführt, dass die Installation der speziellen Energiesteckdose durch eine Elektrofachkraft erfolgt. Diese muss den Stromkreis prüfen und ggfs. anpassen.
HINWEIS: Der eingespeiste Strom des Steckersolargerätes wird nicht durch die Schutzmaßnahmen (Sicherungsautomat) erfasst. Der vom Netz bezogene Strom muss daher für Sicherheitserwägungen voll zu dem eingespeisten Strom des Steckersolargerätes addiert werden. Die Hausinstallation muss also die Summe beider Ströme aufnehmen können.