Dieses Dokument legt die grundsätzliche Terminologie, Leitsätze sowie eine Methodologie fest, um sichere Maschinen zu konstruieren. Es stellt Leitsätze zur Risikobeurteilung und Risikominderung auf, um Konstrukteure dabei zu unterstützen, dieses Ziel zu erreichen. Diese Leitsätze basieren auf Kenntnissen und Erfahrungen über die Konstruktion, den Einsatz, das Zwischenfall- und Unfallgeschehen sowie über Risiken im Zusammenhang mit Maschinen. Es werden Verfahren zur Identifizierung von Gefährdungen und zur Risikoeinschätzung und Risikobewertung in den relevanten Phasen der Lebensdauer einer Maschine sowie zur Beseitigung von Gefährdungen oder Erbringung einer ausreichenden Risikominderung beschrieben. Dieses Dokument liefert außerdem einen Leitfaden für die Dokumentation und den Nachweis der Risikobeurteilung und des Risikominderungsprozesses.
Dieses Dokument behandelt grundlegende Auswirkungen auf die Maschinensicherheit, wenn künstliche Intelligenz/Maschinenlernen (Machine Learning) eingesetzt wird, und beschäftigt sich mit der Anfälligkeit für Angriffe auf die Cybersicherheit/Datenverfälschung und deren Auswirkungen auf die Sicherheit. Es legt allgemeine Maßnahmen fest, um beide Aspekte zu behandeln.
Zur Maschinensicherheit gehören auch Hygieneaspekte.
Dieses Dokument ist gleichermaßen vorgesehen, um als Grundlage für die Erarbeitung von Typ-B- oder Typ C Normen verwendet zu werden.
Es behandelt keine Risiken und/oder Schäden in Bezug auf Haustiere, Eigentum oder die Umwelt.
ANMERKUNG 1 Während sich dieses Dokument mit Risiken in Bezug auf Personenschäden befasst, kann der in diesem Dokument beschriebene Risikobeurteilungsprozess auch für die Beurteilung anderer Risikoarten nützlich sein, wie beispielsweise für Schäden in Bezug auf Haustiere, Eigentum oder die Umwelt.
ANMERKUNG 2 Anhang B gibt in separaten Tabellen Beispiele für Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse an, um diese Begrifflichkeiten zu erläutern und den Konstrukteur beim Prozess der Identifizierung von Gefährdungen zu unterstützen.
ANMERKUNG 3 Die praktische Anwendung einer Reihe von Verfahren für jede Stufe der Risikobeurteilung wird in ISO/TR 14121 2 beschrieben.
ANMERKUNG 4 Entsprechend der Verwendung in diesem Dokument kann der Konstrukteur einer Maschine der Hersteller, Integrator, Lieferant oder, im Fall von sicherheitsbezogenen Änderungen, der Benutzer sein.
Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 095-01-01 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NASG/NAM/DKE: Allgemeine Grundsätze und Terminologie" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).