Gegenüber DIN EN 50128 (VDE 0831-128):2012-03, DIN EN 50128 Berichtigung 1 (VDE 0831-128 Berichtigung 1):2014-09, DIN EN 50128 Beiblatt 1 (VDE 0831-128 Beiblatt 1):2016-07, DIN EN 50128/A1 (VDE 0831-128/A1):2020-08, DIN EN 50128/A2 (VDE 0831-128/A2):2020-12, DIN EN 50657 (VDE 0831-657):2017-11 und DIN EN 50657/A1 (VDE 0831-657/A1):2024-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) es erfolgte eine verbesserte Anpassung an EN 50126-1:2017 und EN 50126-2:2017, einschließlich Definitionen;
b) Abschnitt 5: Anforderungen wurden umformuliert, um die Lesbarkeit zu verbessern (während vorhandene organisatorische Auswahlmöglichkeiten weitestgehend beibehalten werden);
c) Anhang A wurde aktualisiert, um eine bessere Anpassung an Lebenszyklusphasen zu erreichen;
d) im informativen Anhang C, wurde ein neuer Abschnitt C.1 mit zusätzlichen Hinweisen zu Lebenszyklusmodellen hinzugefügt;
e) im informativen Anhang C, wurde ein neuer Abschnitt C.2 mit zusätzlichen Hinweisen zur Modellierung für Softwareentwicklung hinzugefügt;
f) ein zusätzlicher Leitfaden für Softwarekomponenten unterschiedlicher Software-Integritätslevel wurde aufgenommen;
g) Anforderungen an Programmiersprachen wurden allgemeiner gefasst.