Dieses Dokument legt spezifische Anforderungen an den Neubau von ortsfesten elektro- und maschinentechnischen Anlagen von städtischen Schienenbahnen fest. Dazu gehören auch nicht-konventionell betriebene spurgeführte städtische Schienenbahnen, die gleiche Funktionen erfüllen, wie z. B. Hängebahnsysteme, Personentransportsysteme. Dieses Dokument gilt nicht für ortsfeste elektrotechnische Anlagen von Eisenbahnen aller Spurweiten, spurgeführte Omnibusse, Oberleitungsbusse, Feldbahnen, Grubenbahnen, Parkbahnen, Bergbahnen und Seilbahnen sowie Fahrgeschäfte und Bahnen, die ausschließlich zu historischen oder touristischen Zwecken genutzt werden.
Dieses Dokument wurde vom Unterausschuss NA 087-00-19-06 UA "Elektrotechnische und maschinelle Einrichtungen" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) erarbeitet.