Diese Norm behandelt die Sicherheit von Batterieladegeräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, die eine geglättete Gleichspannung bis einschließlich 250 V liefern und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt.
Nicht in den Anwendungsbereich der IEC 60335-2-29 fallen z. B.:
– Einbau-Batterieladegeräte, ausgenommen solche zum Einbau in Wohnwagen und
ähnlichen Fahrzeugen;
– Batterieladegeräte, die Teil eines Gerätes sind, dessen Batterie für den Benutzer nicht
zugänglich ist;
– Batterieladegeräte, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind;
– Batterieladegeräte für Notbeleuchtung.
Gegenüber DIN EN 60335-2-29 (VDE 0700-29):2019-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Überarbeitung der Fallprüfung um auf IEC 60068-2-31 zu verweisen (21.101);
b) Anforderungen an Netzanschlussleitungen für Batterieladegeräte, die bei niedrigen Temperaturen benutzt werden (25.7);
c) Anforderungen an Batterieladegeräte mit einer Ausgangsspannung, die SELV überschreitet, wurden hinzugefügt (1, 3.2.2, 3.4.3, 10.101, 24.4, 25.5, 25.7, 25.8, 25.15, 26.5);
d) eine Einteilung für Batterieladegeräte für die Benutzung im Freien wurde hinzugefügt (6.2, 29.2);
e) einige Anmerkungen in dem Abschnitt 1, den Unterabschnitten 7.1 und 22.102, dem Bild 101 und Anhang AA wurden in normativen Text überführt;
f) sie enthält europäische Abänderungen zur IEC 60335-2-29:2016, mit denen der Abschnitt 1 bezüglich „schutzbedürftiger Personen und Kinder“ ergänzt und die Anhänge ZC, ZZA und ZZB geändert werden.
Batterieladegeräte zur Verwendung in Garagen/Werkstätten, Läden, gewerblichen Betrieben und in der Landwirtschaft.
Batterieladegeräte für den Gebrauch durch Kinder von mindestens 8 Jahren ohne Beaufsichtigung.
Batterieladegeräte zum Laden von Batterien in einer Haushaltsendanwendung außerhalb des Anwendungsbereichs der Normenreihe IEC 60335.