Dieser Teil von IEC 61557 legt die allgemeinen Anforderungen für Mess- und Überwachungsgeräte zum Prüfen der elektrischen Sicherheit in Niederspannungsnetzen mit Nennspannungen bis AC 1 000 V und DC 1 500 V fest.
Erfüllen Messgeräte oder Messeinrichtungen Messaufgaben verschiedener Messgeräte dieser Normenreihe, so gilt für jede Messaufgabe der für sie zutreffende Teil dieser Normenreihe.
Ziel der internationalen Normenreihe IEC 61557 ist es, gemeinsame Grundsätze für Mess- und Überwa-chungseinrichtungen zum Prüfen der elektrischen Sicherheit und Messverhalten in Netzen mit Nennspannungen bis AC 1 000 V und DC 1 500 V festzulegen, die den oben angeführten Gesichtspunkten entsprechen.
Dazu dient eine Reihe gemeinsamer Festlegungen in IEC 61557-1. Andere Teile dieser Normenreihe können zusätzliche Festlegungen oder Abweichungen enthalten:
– Fremdspannungsfestigkeit;
– Schutzklasse II (außer bei Isolationsüberwachungsgeräten und Einrichtungen zur Isolationsfehlersuche);
– Festlegungen und Vorkehrungen gegen Gefahren durch gefährliche Berührungsspannungen am Messobjekt;
– Festlegungen zur Beurteilung von Anschlusskonfigurationen bzw. Schaltungsfehlern in der geprüften Anlage;
– besondere mechanische Anforderungen;
– Messverfahren;
– Messgrößen;
– Vorgabe der maximalen Betriebsmessunsicherheit;
– Festlegungen für die Prüfungen der Einflusseffekte und Berechnung der Betriebsmessunsicherheit;
– Berücksichtigung der Unsicherheit der Messeinrichtungen bei den von der Errichtungsvorschrift vorgegebenen Grenzwerten;
– Vorgabe der Arten der Typ- und Stückprüfungen und der dazu erforderlichen Prüfbedingungen.
Dieses Dokument gilt nicht für funktionale Sicherheit oder Cyber-Sicherheit.
Gegenüber DIN EN 61557-1 (VDE 0413-1):2007-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Abschnitt „Begriffe“ wurde überarbeitet und IEC 60050-195, IEC 60050-151, IEC 60050-311, IEC 60050-442, IEC 60050-614 und IEC 60050-826 angepasst;
b) Messunsicherheit wurde entsprechend den Gleichungen in 4.2 nach ISO/IEC Guide 98:2008 (GUM) überarbeitet;
c) Verweise zu Anforderungen an Sicherheit und EMV wurden aktualisiert;
d) Verweise zur Kennzeichnung und für die Betriebsanleitung wurden aktualisiert;
e) Verweise zu Prüfungen der Sicherheit und EMV wurden aktualisiert;
f) Anhang A enthält eine Erklärung zum Thema „GUM“;
g) Anhang B bezieht sich auf Umweltaspekte.