Verbindungen und Kommunikation für Personen-Hilferufanlagen:
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für die Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit und die Sicherheitsmerkmale von Verbindungen, Alarmübertragungsanlagen und Kommunikation innerhalb einer Personen-Hilferufanlage fest.
Siehe Anwendungsbereich.
Gegenüber DIN EN 50134-5 (VDE 0830-4-5):2005-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die Mindestleistungsparameter für die Zusammenschaltung, einschließlich Verfügbarkeit, Überwachung, Sicherheit und Übertragungszeit, werden nun durch einen aktualisierten Verweis auf EN 50136-1:2012-1 festgelegt;
b) die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Mikrofonen und Lautsprechern zur Übertragung von Sprache in beide Richtungen wurden gestrichen und sind nun in EN 50134-3:2012 festgelegt;
c) die Anforderungen an das Alarmübertragungssystem wurden aktualisiert, um der allgemeinen Umstellung des Sprachverkehrs auf paketbasierte IP-Infrastrukturen durch die Telekommunikationsanbieter Rechnung zu tragen;
d) die technischen Mindestanforderungen an das Alarmübertragungssystem werden nun durch einen aktualisierten Verweis auf EN 50136-1:2012-1 vorgeschrieben;
e) die Anforderungen an ein ATS, das in sozialen Alarmsystemen eingesetzt wird, werden als benutzerdefinierte Kategorien festgelegt, die Leistungskennzahlen aus mehr als einer standardisierten ATS-Konfigurationsklasse verwenden, die in EN 50136-1:2012-1 beschrieben sind;
f) die Leistungsparameter sind jetzt sowohl für einzeln angeschlossene, geschaltete Pfade als auch für gepackte geschaltete Netze vorgeschrieben;
g) unterschiedliche technische Leistungsanforderungen für das Alarmübertragungssystem sind jetzt für ein Steuergerät enthalten, das für die Verwendung mit einer lokalen Einheit oder mehreren lokalen Einheiten ausgelegt ist;
h) es wurden Anforderungen hinzugefügt, wenn die Umwandlung von digitalen in analoge oder von analogen in digitale Signale verwendet wird;
i) es wurden Anforderungen hinzugefügt, wenn eine Digital-Analog-Wandlereinheit die Übersetzung zwischen einem analogen Signalisierungsprotokoll und einem digitalen Signalisierungsprotokoll vornimmt;
j) es wurde der zunehmenden Verwendung logischer Alarmauslösung Rechnung getragen, bei der Daten aus mehreren Quellen kombiniert werden, um festzustellen, ob eine bestimmte Alarmauslösebedingung erfüllt ist. Zu den Mindestanforderungen gehört nun auch die logische Alarmauslösung durch eine der folgenden Quellen: Auslösegerät, lokale Einheit und Controller, Gerätebereitstellungs- und verwaltungsplattform und das Alarmmanagementsystem;
k) Sicherheitsanforderungen, einschließlich Designüberlegungen, Verwendung von kryptographischen Algorithmen und Sicherheitsprotokollen, um die Komponenten eines sozialen Alarmsystems vor böswilligen Angriffen und unbeabsichtigten Einflüssen zu schützen und die Vertraulichkeit und Integrität der übertragenen Informationen zu gewährleisten, wurden aufgenommen.
Eine Personen-Hilferufanlage stellt über 24 Stunden hinweg Einrichtungen für die Alarmauslösung, Identifizierung, Signalübertragung, den Alarmempfang, die Ereignisprotokollierung und das Gegensprechen (2-Wege-Sprachkommunikation) zur Verfügung, um Personen, die als hilfebedürftig gelten, zu beruhigen und ihnen Hilfe zu leisten.