Dieser Norm-Entwurf behandelt die Sicherheit von elektrisch betriebenen gewerblichen Geräten zum Warmhalten von Nahrungsmitteln und Geschirr. Die Geräte sind nicht für den Hausgebrauch bestimmt, ihre Bemessungsspannung beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte, die zwischen einer Phase und dem Neutralleiter angeschlossen werden, und 480 V für andere Geräte.
Dieser Norm-Entwurf erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Er deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können.
Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für Geräte, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind, Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie z. B. korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas), Geräte zur kontinuierlichen Massenherstellung von Nahrungsmitteln, elektrische Wasserbäder für den gewerblichen Gebrauch (IEC 60335–2–50) und batteriebetriebene Geräte.
Beispiele für Geräte im Anwendungsbereich diese Entwurfes sind, Wärmeschränke mit oder ohne beheizte Deckplatten, beheizte Deckplatten, beheizte Schaukästen, beheizte Geschirrspender, beheizte Arbeitsplatten und Heizstrahler.