Diese Norm ist für Gleichstromversorgungseinrichtungen für Elektrofahrzeuge zum Laden von elektrischen Straßenfahrzeugen mit einer Bemessungs-Versorgungswechselspannung von höchstens 480 V oder einer Bemessungs-Versorgungsgleichspannung von höchstens 600 V sowie einer Ausgangsgleichspannung von höchstens 120 V und einem Ausgangsgleichstrom von höchstens 100 A anwendbar.
Diese Norm enthält die Anforderungen an Gleichstromversorgungseinrichtungen für Elektrofahrzeuge, bei denen der Sekundärkreis durch elektrische Schutztrennung vom Primärkreis geschützt ist. Zudem sind auch die Anforderungen für die Steuerung und die Kommunikation zwischen einer Gleichstromversorgungseinrichtung für Elektrofahrzeuge und einem EV enthalten. Darüber hinaus ist diese Norm auch für eine Gleichstromversorgungseinrichtung für Elektrofahrzeuge, die von Speichersystemen vor Ort versorgt werden, anwendbar.
Diese Norm ist nicht anwendbar für: Sicherheitsaspekte, die mit der Instandhaltung in Zusammenhang stehen; das Laden von Oberleitungsbussen, Schienenfahrzeugen, Industrie-Transportfahrzeugen und Fahrzeugen, die vor allem für den Einsatz abseits von Straßen vorgesehen sind; Einrichtungen am EV; während einer bestehenden Verbindung geltende EMV-Anforderungen an Einrichtungen am EV; Laden des RESS außerhalb des EVs. Anforderungen an den bidirektionalen Stromfluss werden in dieser Norm ebenfalls nicht behandelt.
Typische, in dieser Norm behandelte Aspekte umfassen unter anderem die Festlegung der Verbindung zwischen der Gleichstromversorgungseinrichtung für Elektrofahrzeuge und dem EV sowie die Anforderungen an die elektrische Sicherheit für die Gleichstromversorgungseinrichtung für Elektrofahrzeuge.