Dieser Teil von IEC 60664 enthält Festlegungen der Isolationskoordination für mit Niederspannungsanlagen verbundene Betriebsmittel mit einer Bemessungswechselspannung bis zu 1 000 V oder einer Bemessungsgleichspannung bis zu 1 500 V.
Dieses Schriftstück gilt für Frequenzen bis 30 kHz.
Anforderungen für die Isolationskoordination für elektrische Betriebsmittel in Niederspannungsanlagen mit Bemessungsfrequenzen über 30 kHz enthält IEC 60664-4.
Höhere Spannungen können in internen Stromkreisen der Betriebsmittel auftreten.
Dieses gilt für Betriebsmittel zum Einsatz bis zu einer Höhe von 2 000 m über Meereshöhe (NN) und gibt Hinweise für den Einsatz in größeren Höhen (siehe 5.2.3.4).
Dieses enthält Anforderungen an die Technischen Komitees zur Ermittlung der Luftstrecken, der Kriechstrecken und Kriterien für die feste Isolierung. Eingeschlossen sind Verfahren für elektrische Prüfungen in Bezug auf die Isolationskoordination.
Die in diesem Dokument festgelegten Mindestluftstrecken gelten nicht, wo ionisierte Gase auftreten. Spezielle Anforderungen für solche Fälle können nach Ermessen des zuständigen Technischen Komitees festgelegt werden.
Dieses Dokument behandelt nicht Abstände
- durch flüssige Isolierstoffe,
- durch andere Gase als Luft,
- durch komprimierte Luft.
Diese Sicherheitsgrundnorm mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen ist vorzugsweise für die Technischen Komitees zur Verwendung bei der Vorbereitung von Normen in Übereinstimmung mit dem IEC Guide 104 und dem ISO/IEC Guide 51 bestimmt.
Einer der Verantwortungsbereiche der Technischen Komitees ist, soweit anwendbar, die Anwendung der Sicherheitsgrundnormen bei der Vorbereitung ihrer Publikationen.
Jedoch für den Fall, dass in den entsprechenden Produktnormen keine Werte der Luftstrecken und Kriechstrecken sowie keine Anforderungen für die festen Isolierungen festgelegt sind, oder falls gar keine Produktnormen vorhanden sind, gilt dieses Dokument.