Gegenüber DIN 25426-3:1991-01 und DIN 25426-4:1995-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die Normen wurden zu einer Norm zusammengefasst;
b) in den Definitionen „umschlossener radioaktiver Stoff“ und „Hülle“ fehlen die Mindestabmessung 2 mm und die Angabe, dass sie „nicht ohne Zerstörung zu öffnen“ sind (hierzu wurde eine Nationale Fußnote mit Verweis auf das StrlSchG eingefügt);
c) statt „Grenzwerte“ wird „Akzeptanzkriterien“ verwendet;
d) die Definitionen „Dichtheit“ und „Dichtheitsprüfung“ wurden ersetzt durch eine Verweisung in 3.5 auf die Akzeptanzkriterien in Tabelle 1;
e) es wird durchgängig der Begriff Standard-Heliumleckagerate verwendet und folgerichtig nur dieser definiert;
f) die Standardbedingungen werden mit einer Temperatur von 23°C ± 7°C definiert (bisherige DIN 25426: 20°C ± 2°C);
g) die Definitionen „auslaugbar“ (en: leachable) und „Prüfstrahler“ (en: test source) wurden aufgenommen;
h) die Definitionen „Ersatz-Prüffläche“, „Einschlusszeit“, „Wartezeit“ und „Wirkungsgrad bei Emanationsprüfungen“ (DIN 25426-4) sind entfallen;
i) die Anforderung, auf Aktivitätsmessung basierende Verfahren zu favorisieren (DIN 25426-3) ist entfallen;
j) der Hinweis, dass eine quantitative Messung der entnommenen Probe zu einem späteren Zeitpunkt in der Prüfstelle erfolgen kann (DIN 25426-3, 4.3) ist entfallen;
k) der Hinweis auf ein abweichendes Akzeptanzkriterium bei Prüfungen im Rahmen der Zulassung als radioaktiver Stoff in besonderer Form ist entfallen;
l) die Nachweisgrenzen für feuchte und trockene Wischtests sowie Tauchprüfungen, Helium-Massenspektrometrie, Heliumdruckprüfung, Vakuumblasenprüfung und Blasenprüfung nach Druckbeaufschlagung sowie Blasenprüfung mit heißer Flüssigkeit wurden geändert;
m) die Empfehlung, dass die Anwendbarkeit von Dichtheitsprüfverfahrenen bereits Teil des Designprozesses einer Strahlerbauart sein sollte, wurde aufgenommen;
n) die Anforderung, dass Dichtheitsprüfungen nur von fachkundigem, qualifiziertem Personal durchgeführt werden dürfen, wurde aufgenommen;
o) es wird darauf hingewiesen, dass es auch weitere geeignete Prüfmethoden geben kann, die nicht in der Norm beschrieben sind;
p) nähere Ausführungen zur Durchführung der Sichtprüfung fehlen;
q) für Dichtheitsprüfungen nach der Herstellung werden nun nach erster Reinigung generell 7 Tage Wartezeit vorgeschrieben;
r) die „Ersatzprüffläche“ wird mit „nächstgelegene zugängliche Stelle“ (en: closest accessible point) umschrieben;
s) zu Wischtests wurden die konkreten Angaben durch einen Verweis auf ISO 7503-2 ersetzt;
t) eine Tauchprüfung bei Raumtemperatur und eine Tauchprüfung mit Szintillationsflüssigkeit wurden aufgenommen;
u) es sind keine Details zur Probennahme, Probenmessung und Messwertauswertung/-umrechnung bei Anwendung der Emanationsprüfung mit Adsorptionsmittel mehr enthalten;
v) die Akzeptanzkriterien für Blasenprüfungen wurden geändert;
w) die Blasenprüfung mit flüssigem Stickstoff wurde aufgenommen;
x) zur Vakuum-Blasenprüfung wird auf EN 1593 verwiesen;
y) zur Blasenprüfung mit heißer Flüssigkeit wird auf EN 1593 verwiesen;
z) zur Blasenprüfung nach Druckbeaufschlagung wird auf EN 1593 verwiesen;
aa) zur Dichtheitsprüfung mittels Helium-Massenspektrometer wird auf ISO 20485:2017 verwiesen;
bb) zur Heliumdruckprüfung wird auf ISO 20485:2017 verwiesen und die in DIN 25426-3:1991 fehlerhafte Gleichung korrigiert;
cc) der Leitfaden zur Auswahl geeigneter Prüfverfahren wurde aufgenommen;
dd) die Folgerungen in 6.2, 6.3 und 6.4 der DIN 25426-4 sind entfallen.