Diese Internationale Norm behandelt die Sicherheit von elektromotorisch oder –magnetisch betriebenen:
handgeführten Werkzeugen (Teil 2);
transportablen Werkzeugen (Teil 3);
Rasen- und Gartenmaschinen (Teil 4).
Die obenstehend angegeben Gruppen werden als “Elektrowerkzeuge” oder “Maschinen” bezeichnet.
Dieser Teil von IEC 62841 gilt für handgeführte Bohrmaschinen und Schlagbohrmaschinen, einschließlich Diamantkernbohrmaschinen. Dieses Dokument gilt ebenso für Bohrmaschinen, die mittels eingesetzter Schraubendreher-Bits zum Drehen von Schrauben verwendet werden können.
Dieses Dokument gilt nicht für Bohrhämmer, Schrauber, Schlagschrauber und Ratschenschrauber, selbst wenn diese als Bohrmaschine eingesetzt werden können.
Dieses Dokument ändert durch Gemeinsame Abänderungen EN 62841 2 1:2018/prA1:2020, welche aus dem Text von 116/458/CDV (künftige IEC 62841 2 1:2017/A1:202X, Ed. 1.0) besteht, ausgearbeitet von IEC/TC 116 “Safety of motor-operated electric tools”.
Nach seiner Annahme wird dieser Änderungsentwurf als EN 62841 2 1:2017/A12:202X veröffentlicht.