Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 50499:2019 mit Festlegungen für die Bewertung von Arbeitsplätzen im Hinblick auf die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz. Sie dient der Umsetzung der Europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU. Sie kann von Arbeitgebern für die Risikobewertung und, falls gefordert, für Messungen und/oder Berechnungen der Exposition von Arbeitnehmern genutzt werden. Auf der Grundlage von spezifischen Arbeitsplatznormen kann bestimmt werden, ob präventive Maßnahmen bzw. Tätigkeiten durchgeführt werden müssen, um die Übereinstimmung mit den Festlegungen der Europäischen Richtlinie herbeizuführen.
Die in Frage kommenden Arbeitsplätze werden unterteilt in unkritische Arbeitsplätze, die aufgrund des Vorhandenseins von Geräten mit entsprechend begrenzter Feldabstrahlung keiner weiteren Beurteilung bedürfen, und in solche Arbeitsplätze, für die eine weitere Beurteilung notwendig ist. Eine nicht vollständige Liste von Geräten und Einrichtungen, die keine weitergehende Bewertung erfordern, ist in Tabelle 1 und eine nicht vollständige Liste von Geräten und Einrichtungen, die eine weitergehende Bewertung notwendig machen, ist in Tabelle 2 der Norm enthalten. Die Bewertungsverfahren werden in der vorliegenden Norm festgelegt. Die Bewertung eines Arbeitsplatzes kann durch Vergleich mit den Auslöseschwellen oder mit den Expositions-grenzwerten erfolgen, die in der Richtlinie 2013/35/EU spezifiziert sind.
Dabei müssen auch Situationen mit gleichzeitiger Exposition gegenüber mehreren Quellen und/oder Feldern mehrerer Frequenzen adressiert werden. Der Arbeitgeber kann hierzu das im Anhang D festgelegte Verfahren der Bestimmung des Gesamtexpositionsquotienten verwenden, das einen einfachen konservativen Weg zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Anforderungen zur Verfügung darstellt. Der Arbeitgeber kann optional auch andere geeignete Verfahren verwenden.
Ferner werden Informationen zur Dokumentation der Risikobewertung gegeben, und Informationen zur Zonen-einteilung von Arbeitsplätzen sind im Anhang E vorhanden. Hierbei wird eine weitere Zone 1b eingeführt.
Im Anhang A werden andere Gesundheits- und Sicherheitsaspekte neben den direkten Wirkungen behandelt (indirekte Wirkungen, Sicherheit von Arbeitnehmer/innen mit aktiven implantierbaren medizinischen Geräten, Indirekte Wirkungen auf Geräte und Materialien, Sicherheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen).
Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe der Norm wurden die Festlegungen an die aktuelle Europäische Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU angepasst. Ferner wurde der bisherige Anhang D überarbeitet, der nun das Verfahren der Bestimmung des Gesamtexpositionsquotienten beschreibt. Schließlich wurde der Anhang F gestrichen, der Informationen zur Exposition von Personen an Arbeitsplätzen, an denen Wechselstrom-Versorgungsleitungen vorhanden sind, enthielt. Entsprechende Festlegungen werden inzwischen durch die Europäische Norm EN 50647 bereitgestellt, deren deutsche Fassung als DIN EN 50647 (VDE 0848-647) veröffentlicht wurde.